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Glossar

Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung verbindet Pflegegeld und Pflegesachleistung. Ein Pflegedienst übernimmt einen Teil der Pflege, und für den Rest bekommen Sie anteilig Pflegegeld.

Begriff
Kombinationsleistung
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Nutzen Sie zum Beispiel 40 Prozent der Pflegesachleistung, bekommen Sie noch 60 Prozent des Pflegegeldes. So passt die Leistung, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und ein Pflegedienst den Rest.

Im Pflegeheim gibt es diese Leistung nicht. Im Betreuten Wohnen ist sie möglich, weil Sie dort zu Hause gepflegt werden.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 38 SGB XI, Kombinationsleistung, Verhältnis von Pflegegeld und Pflegesachleistung, Bindungsfrist, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Einrichtungen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.