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Taschenrechner neben einer Aufstellung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils, Symbolbild für den Eigenanteil-Rechner

Werkzeug

Eigenanteil im Pflegeheim berechnen

Im ersten Jahr im Pflegeheim zahlen Bewohner im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat selbst. Ab dem vierten Jahr sind es 2.111 Euro, weil die Pflegekasse dann 75 Prozent des Eigenanteils für die Pflege übernimmt. Tragen Sie die drei Beträge aus der Kostenaufstellung Ihres Heims ein, dann rechnet das Werkzeug Ihren eigenen Betrag aus.

Eigenanteil im ersten Heimjahr
3.364 Euro im Monat
Verband der Ersatzkassen (vdek), Bundesdurchschnitt, Stand 1. Juli 2026
Eigenanteil ab dem vierten Jahr
2.111 Euro im Monat
Eigene Rechnung mit dem vdek-Durchschnitt und dem Zuschlag nach § 43c SGB XI, Stand 1. Juli 2026
Zuschuss der Kasse nach 3 Jahren
75 Prozent des Pflegeanteils
§ 43c SGB XI, Stand 1. Januar 2024

4 Dinge, die Ihren Eigenanteil im Heim bestimmen

  • Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss auf den Eigenanteil für die Pflege, und er steigt mit der Wohndauer auf 15, 30, 50 und 75 Prozent. Für Zimmer, Essen und Investitionskosten gibt es keinen Zuschuss.
  • Für die Pflegegrade 2 bis 5 zahlen alle Bewohner eines Hauses denselben Eigenanteil. Steigt der Pflegegrad, zahlt die Pflegekasse mehr, Ihr Anteil bleibt gleich.
  • Voreingestellt ist der Bundesdurchschnitt vom 1. Juli 2026. Was Ihr Heim verlangt, steht in der Kostenaufstellung zum Heimvertrag, und nur dieser Betrag ist verbindlich.
  • Seit dem 1. Juli 2026 rechnet die Pflegekasse den Zuschuss selbst aus und zahlt ihn direkt an das Heim. Auf Ihrer Rechnung steht dann nur noch der Rest.
Tragen Sie die Beträge aus der Kostenaufstellung Ihres Heims ein

Voreingestellt ist der Bundesdurchschnitt. Was Ihr Heim verlangt, steht in der Kostenaufstellung zum Heimvertrag. Alle Beträge gelten je Monat.

  • Sie zahlen 3.363,80 Euro im Monat. Aufs Jahr gerechnet sind das 40.365,60 Euro.
  • Die Pflegekasse übernimmt 313,20 Euro im Monat vom Eigenanteil für die Pflege. Das sind 15 Prozent, so viel steht Ihnen bei dieser Wohndauer zu.
  • Vom Eigenanteil für die Pflege bleiben 1.774,80 Euro im Monat, ohne den Zuschuss wären es 2.088,00 Euro.
  • Dazu kommen 1.589,00 Euro im Monat für Zimmer, Essen und Investitionskosten. Darauf gibt es keinen Zuschuss.

Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist dieser Eigenanteil gleich hoch. Steigt der Pflegegrad, zahlt die Pflegekasse mehr, Ihr Anteil bleibt gleich. Bei Pflegegrad 1 gilt diese Rechnung nicht, denn dort zahlt die Kasse nur einen festen Zuschuss.

Der Eigenanteil für die Pflege sinkt jedes Jahr, Zimmer und Essen nicht

Im ersten Jahr im Heim zahlen Bewohner im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.111 Euro. Der Zuschuss der Pflegekasse steigt dabei von 15 auf 75 Prozent, also von 313 Euro auf 1.566 Euro im Monat. Er gilt nur für die 2.088 Euro Eigenanteil für die Pflege. Die 1.068 Euro für Zimmer und Essen und die 521 Euro Investitionskosten bleiben jedes Jahr gleich. Deshalb sinkt die Rechnung nach drei Jahren nicht auf ein Viertel, sondern auf knapp zwei Drittel.

Was Bewohner im Pflegeheim je Monat selbst zahlen, in 4 Stufen nach Wohndauer, gerechnet mit dem Bundesdurchschnitt vom 1. Juli 2026.
Wohndauer im HeimZuschuss der PflegekasseDas sind je MonatPflegeanteil danachSie zahlen insgesamt
Im ersten Jahr, bis 12 Monate15 Prozent313 Euro1.775 Euro3.364 Euro
Im zweiten Jahr, ab dem 13. Monat30 Prozent626 Euro1.462 Euro3.051 Euro
Im dritten Jahr, ab dem 25. Monat50 Prozent1.044 Euro1.044 Euro2.633 Euro
Ab dem vierten Jahr, ab dem 37. Monat75 Prozent1.566 Euro522 Euro2.111 Euro

Die erste Zeile stimmt mit der Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen überein: Er nennt für das erste Jahr 3.364 Euro im Monat, das Werkzeug kommt mit denselben Beträgen auf 3.364 Euro. Aufs Jahr gerechnet sind das 40.366 Euro.

Ein höherer Pflegegrad macht den Heimplatz für Sie nicht teurer

Die Pflegekasse zahlt dem Heim je nach Pflegegrad 805 Euro bis 2.096 Euro im Monat. Ihr Eigenanteil bleibt dabei gleich, im Bundesdurchschnitt 3.677 Euro im Monat vor dem Zuschuss. Denn ein Heim muss für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 denselben Eigenanteil berechnen. Steigt der Pflegegrad, bekommt das Heim mehr Geld von der Kasse, Ihre Rechnung ändert sich nicht.

Was ein Heimplatz je Pflegegrad im Monat kostet und wer davon was zahlt, gerechnet mit dem Bundesdurchschnitt vom 1. Juli 2026.
PflegegradDie Pflegekasse zahltSie zahlen vor dem ZuschussDer Platz kostet insgesamt
Pflegegrad 2805 Euro3.677 Euro4.482 Euro
Pflegegrad 31.319 Euro3.677 Euro4.996 Euro
Pflegegrad 41.855 Euro3.677 Euro5.532 Euro
Pflegegrad 52.096 Euro3.677 Euro5.773 Euro

Pflegegrad 1 fehlt in der Tabelle, weil die Pflegekasse dort nur einen festen Zuschuss von 131 Euro im Monat zahlt. Der Zuschuss, der mit der Wohndauer steigt, gilt bei Pflegegrad 1 nicht. Nach dem Entwurf für eine Pflegereform vom 30. September 2026 sollen neue Bewohner mit Pflegegrad 1 ab dem 1. Januar 2027 auch die 131 Euro nicht mehr bekommen. Beschlossen haben Bundestag und Bundesrat das noch nicht.

Von 3 Posten der Heimrechnung senkt der Zuschuss nur einen

  • Eigenanteil für die Pflege, im Durchschnitt 2.088 Euro im Monat: Der Teil der Pflegekosten, den der feste Betrag der Pflegekasse nicht deckt. Alle Bewohner eines Hauses mit Pflegegrad 2 bis 5 zahlen ihn in gleicher Höhe, von Haus zu Haus ist er verschieden. Auf ihn zahlt die Pflegekasse den Zuschuss, der mit der Wohndauer steigt.
  • Unterkunft und Verpflegung, im Durchschnitt 1.068 Euro im Monat: Zimmer, Heizung, Strom, Mahlzeiten und Reinigung. Der Zuschuss der Pflegekasse gilt für diesen Posten nicht, er bleibt jedes Jahr gleich.
  • Investitionskosten, im Durchschnitt 521 Euro im Monat: Bau, Sanierung und Technik des Hauses, ähnlich einer Kaltmiete. Auch dieser Posten sinkt nicht, je länger Sie im Heim wohnen.

Im Eigenanteil für die Pflege stecken auch die Kosten für die Ausbildung neuer Pflegekräfte, im Durchschnitt 128 Euro im Monat. Das Heim weist diesen Betrag oft getrennt aus. Er gehört trotzdem in das erste Feld des Rechners.

Zwischen den Bundesländern liegen 870 Euro im Monat

Am wenigsten zahlen Bewohner im ersten Jahr in Sachsen-Anhalt mit 2.891 Euro im Monat, am meisten in Bremen mit 3.761 Euro. Der Unterschied kommt vor allem von den Löhnen der Pflegekräfte, den Verträgen in jedem Land und davon, wie viel ein Land von den Investitionskosten übernimmt. Die Werte der übrigen 14 Länder veröffentlicht der Verband der Ersatzkassen nur als Grafik. Wir nennen sie deshalb nicht und schätzen sie nicht.

Der Rechner ersetzt nicht die Kostenaufstellung Ihres Heims

Der Betrag hier ist kein Angebot und keine Zusage. Verbindlich ist die Kostenaufstellung zu Ihrem Heimvertrag, und für das Geld der Pflegekasse ihr Bescheid. Preise einzelner Häuser und freie Plätze kennen wir nicht. Seit dem 1. Juli 2026 rechnet die Pflegekasse den Zuschuss selbst aus und zahlt ihn direkt an das Heim. Auf Ihrer Rechnung steht dann nur noch der Rest. Reicht Ihr Geld für diesen Rest nicht, hilft das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege. Das ist ein eigener Antrag und gehört nicht zu dieser Rechnung.

Woher die Zahlen stammen

Die Angaben haben den Stand vom 2. Oktober 2026. Die Beträge der Pflegekasse und die Zuschüsse stehen im Gesetz. Die voreingestellten Beträge sind der Bundesdurchschnitt vom 1. Juli 2026.

  • § 43 SGB XI, Inhalt der Leistung, Leistungsbeträge für vollstationäre Pflege, Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • § 84 SGB XI, Bemessungsgrundsätze, Ermittlung einrichtungseinheitlicher Eigenanteile für die Pflegegrade 2 bis 5, Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • § 43c SGB XI, Leistungszuschlag zur Reduzierung der pflegebedingten Eigenanteile, Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • Verband der Ersatzkassen, Eigenanteile in der vollstationären Pflege, Auswertung zum 1. Juli 2026, Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • Bundesministerium für Gesundheit, Kabinettsentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes, Stand 30. September 2026, Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • Verband der Ersatzkassen, FAQ Eigenanteile in der vollstationären Pflege, Stand 15. Juli 2026, Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026?

Der Eigenanteil im Pflegeheim liegt im ersten Jahr im Bundesdurchschnitt bei 3.364 Euro im Monat, Stand 1. Juli 2026. Am wenigsten zahlen Bewohner in Sachsen-Anhalt mit 2.891 Euro, am meisten in Bremen mit 3.761 Euro. Was ein bestimmtes Heim verlangt, steht in seiner Kostenaufstellung.

Steigt der Eigenanteil im Pflegeheim mit dem Pflegegrad?

Nein, der Eigenanteil im Pflegeheim ist für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Steigt der Pflegegrad, zahlt die Pflegekasse mehr, zum Beispiel 805 Euro bei Pflegegrad 2 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Ihr eigener Betrag ändert sich dadurch nicht.

Wann sinkt der Eigenanteil im Pflegeheim?

Der Eigenanteil im Pflegeheim sinkt nach 12, 24 und 36 Monaten, weil der Zuschuss der Pflegekasse dann von 15 auf 30, 50 und 75 Prozent steigt. Der Zuschuss gilt nur für den Eigenanteil für die Pflege. Zimmer, Essen und Investitionskosten bleiben gleich, deshalb sinkt die Rechnung im Schnitt von 3.364 Euro auf 2.111 Euro und nicht auf ein Viertel.

Wer zahlt das Pflegeheim, wenn Rente und Ersparnisse nicht reichen?

Reichen Rente und Ersparnisse nicht für das Pflegeheim, zahlt das Sozialamt den Rest als Hilfe zur Pflege. Melden Sie sich dort, sobald absehbar ist, dass das Geld nicht reicht, denn rückwirkend zahlt das Amt nicht. Einen Teil Ihres Ersparten dürfen Sie behalten.

Ändert die Pflegereform 2026 den Eigenanteil im Pflegeheim?

Nein, noch nicht. Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Entwurf für eine Pflegereform beschlossen, Bundestag und Bundesrat haben aber noch nicht entschieden. Am Zuschuss, der mit der Wohndauer steigt, ändert der Entwurf nichts. Neue Bewohner mit Pflegegrad 1 sollen ab dem 1. Januar 2027 den Zuschuss von 131 Euro im Monat nicht mehr bekommen.

Ratgeber zu Heimkosten, Zuschuss und Sozialamt