SeniorenheimeListe

Glossar

Pflegesachleistung

Pflegesachleistung heißt: Die Pflegekasse bezahlt einen Pflegedienst, der Sie zu Hause pflegt. 2026 sind es bis zu 796 Euro im Monat bei Pflegegrad 2 und bis zu 2.299 Euro bei Pflegegrad 5.

Begriff
Pflegesachleistung
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Das Geld geht direkt an den Pflegedienst, nicht an Sie. Was der Dienst darüber hinaus berechnet, zahlen Sie selbst.

Auch im Betreuten Wohnen gilt die Wohnung als Ihr Zuhause. Pflegt Sie dort ein ambulanter Pflegedienst, zahlt die Pflegekasse die Pflegesachleistung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, häusliche Pflegehilfe, Beträge je Pflegegrad, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick, Stand 11.12.2025, Bundesministerium für Gesundheit,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Einrichtungen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Haus oder eine falsche Wohnform melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.