Glossar
Pflegekasse
Die Pflegekasse bezahlt die Leistungen der Pflegeversicherung. Sie gehört zu Ihrer Krankenkasse und hat dieselbe Adresse.
- Begriff
- Pflegekasse
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Bei der Pflegekasse beantragen Sie einen Pflegegrad, Pflegegeld, einen Pflegedienst oder den Zuschuss für das Pflegeheim. Sie beauftragt auch die Gutachter, die Ihren Pflegegrad feststellen.
Seit dem 1. Juli 2026 rechnet die Pflegekasse den Zuschuss zum Eigenanteil im Pflegeheim selbst aus und zahlt ihn direkt an das Heim.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 46 SGB XI, Pflegekassen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
- § 43c SGB XI, Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Einrichtungen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Haus oder eine falsche Wohnform melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.