Glossar
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung zahlt einen Teil der Kosten, wenn ein Mensch pflegebedürftig wird. Die vollen Kosten deckt sie nie, sie ist eine Teilversicherung.
- Begriff
- Pflegeversicherung
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch pflegeversichert. Zuständig ist die Pflegekasse, die zur eigenen Krankenkasse gehört. Privat Versicherte haben eine private Pflegepflichtversicherung.
Im Pflegeheim zahlt die Pflegeversicherung einen festen Betrag für die Pflege. Zimmer, Essen und Investitionskosten zahlen Bewohner selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 1 SGB XI, Soziale Pflegeversicherung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
- Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick, Stand 11.12.2025, Bundesministerium für Gesundheit,
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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.