Miete, Pauschale und Extras im Betreuten Wohnen
Im Betreuten Wohnen zahlen Sie drei Dinge: die Miete für Ihre Wohnung, eine Pauschale für die Grundleistungen und alles, was Sie zusätzlich buchen. Eine amtliche Statistik, wie viel Betreutes Wohnen bundesweit im Durchschnitt kostet, gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale nennt aber Richtwerte.
Die Miete liegt in der Regel etwa 10 Prozent über der ortsüblichen Kaltmiete. Für die Grundleistungen zahlen Sie meist 100 bis 150 Euro im Monat, wenn dazu eine regelmäßig anwesende Ansprechperson, ein Hausmeister und ein Hausnotruf gehören.
4 Kostenposten im Betreuten Wohnen
Die Grundpauschale liegt meist bei 100 bis 150 Euro im Monat. Für Pflege durch einen ambulanten Dienst zahlt die Pflegekasse je nach Pflegegrad bis zu 796 Euro bis 2.299 Euro im Monat. Für Hilfen im Alltag gibt es zusätzlich bis zu 131 Euro.
| Posten | Was dazugehört | Wer zahlt | Richtwert |
|---|---|---|---|
| Miete | Wohnung und Nebenkosten | Sie selbst, Wohngeld ist möglich | etwa 10 Prozent über der ortsüblichen Kaltmiete |
| Grundpauschale | Ansprechperson, Hausnotruf, Hausmeister | Sie selbst | meist 100 bis 150 Euro im Monat |
| Zusätzliche Hilfen | Essen, Reinigung, Wäsche | Sie selbst, für anerkannte Angebote der Entlastungsbetrag | bis 131 Euro im Monat von der Pflegekasse |
| Pflege | ambulanter Pflegedienst in Ihrer Wohnung | Pflegekasse, der Rest Sie selbst | bis 796 Euro bei Pflegegrad 2, bis 2.299 Euro bei Pflegegrad 5 |
Ob die Grundpauschale angemessen ist, hängt von den Leistungen ab. Fragen Sie, ob die Ansprechperson täglich im Haus ist oder nur einmal pro Woche, und ob der Hausnotruf rund um die Uhr besetzt ist.
Was Sie im Betreuten Wohnen extra bezahlen
Alles, was über die Grundleistungen hinausgeht, zahlen Sie gesondert. Dazu gehören eine Haushaltshilfe, die die Wohnung reinigt, Wäsche- und Bügelservice, Essen auf Rädern, Fuß- und Haarpflege und die Pflege durch einen ambulanten Dienst.
Lassen Sie sich die Preisliste für diese Wahlleistungen vor dem Einzug geben. Nur so können Sie zwei Angebote vergleichen, denn die Grundpauschalen enthalten nicht überall dasselbe. Woran Sie ein gutes Angebot erkennen, steht im Ratgeber Betreutes Wohnen finden.
Was die Pflegekasse im Betreuten Wohnen zahlt
Im Betreuten Wohnen leben Sie in Ihrer eigenen Wohnung. Die Pflegekasse zahlt deshalb wie bei Pflege zu Hause und nicht wie im Pflegeheim. Einen Zuschuss zum Eigenanteil wie im Heim gibt es hier nicht.
- Pflegegeld, wenn Angehörige Sie pflegen: 2026 von 347 Euro bei Pflegegrad 2 bis 990 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat.
- Pflegesachleistung, wenn ein Pflegedienst kommt: bis zu 796 Euro bei Pflegegrad 2 und bis zu 2.299 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat.
- Den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für anerkannte Hilfen im Alltag.
- Die Kosten für den Hausnotruf kann die Pflegekasse bei Pflegebedürftigkeit übernehmen.
Die Grundpauschale selbst zahlt die Pflegekasse nicht. Wird mehr Pflege nötig, als ein Dienst zu Hause leisten kann, steht der Wechsel ins Heim an. Der Ratgeber Betreutes Wohnen oder Pflegeheim erklärt die Unterschiede.
Wer hilft, wenn das Geld nicht reicht?
Für die Miete können Sie Wohngeld beantragen, wenn Ihr Einkommen niedrig ist. Die Grundpauschale zählt dabei nicht zur Miete. Bekommen Sie Grundsicherung im Alter, kann das Sozialamt Miete und Grundpauschale übernehmen, wenn die Kosten angemessen sind.
Klären Sie das vor dem Einzug mit dem Sozialamt. Lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben, denn eine teure Anlage muss das Amt nicht bezahlen.
Häufige Fragen
Was kostet Betreutes Wohnen im Monat?
Betreutes Wohnen kostet die Miete, meist etwa 10 Prozent über der ortsüblichen Kaltmiete, und eine Grundpauschale von meist 100 bis 150 Euro im Monat. Dazu kommen Extras wie Essen, Reinigung und Pflege. Eine bundesweite Durchschnittszahl für die Gesamtkosten gibt es nicht.
Was ist in der Grundpauschale im Betreuten Wohnen enthalten?
Die Grundpauschale im Betreuten Wohnen bezahlt die Grundleistungen, meist eine Ansprechperson mit festen Sprechzeiten, einen Hausnotruf rund um die Uhr und einen Hausmeister. Essen, Reinigung der Wohnung und Pflege sind nicht enthalten. Was genau dazugehört, steht in Ihrem Betreuungsvertrag.
Zahlt die Pflegekasse für Betreutes Wohnen?
Die Pflegekasse zahlt nicht für das Betreute Wohnen selbst, aber für Ihre Pflege. Sie bekommen dort Pflegegeld oder einen Pflegedienst wie zu Hause, dazu bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag. Den Zuschuss zum Eigenanteil wie im Pflegeheim gibt es im Betreuten Wohnen nicht.
Übernimmt das Sozialamt die Kosten für Betreutes Wohnen?
Ja, das Sozialamt kann Miete und Grundpauschale im Betreuten Wohnen übernehmen, wenn Sie Grundsicherung bekommen und die Kosten angemessen sind. Klären Sie das vor dem Einzug und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.
