Wohngeld im Betreuten Wohnen
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Menschen mit wenig Einkommen. Im Betreuten Wohnen sind Sie Mieter einer eigenen Wohnung und können deshalb Wohngeld bekommen. Den Antrag stellen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Wie viel Wohngeld Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen, der Zahl der Menschen im Haushalt, der Miete und den Mieten in Ihrem Ort ab. Eine feste Zahl für alle gibt es deshalb nicht.
Warum die Betreuungspauschale nicht zur Miete zählt
Für das Wohngeld zählt nur, was Sie für die Wohnung selbst zahlen, einschließlich der Nebenkosten. Was Sie für allgemeine Hilfen zahlen, bleibt außen vor. Das Gesetz nennt ausdrücklich die Vermittlung von Pflege oder Betreuung, Hilfe im Haushalt und Notrufdienste.
Auch Heizung und Strom zählen nicht zur Miete. Für die Heizkosten setzt die Wohngeldstelle aber einen festen Betrag an, bei einer Person 110,40 Euro im Monat. Ist die Pauschale im Mietvertrag nicht getrennt ausgewiesen, zieht die Wohngeldstelle einen Pauschbetrag ab. Lassen Sie sich deshalb Miete und Betreuungspauschale getrennt bescheinigen.
Grundsicherung im Alter im Betreuten Wohnen
Reicht Ihre Rente nicht für Miete und Leben, können Sie beim Sozialamt Grundsicherung im Alter beantragen. Sie steht Menschen zu, die die Altersgrenze für die Rente erreicht haben. Die Grundsicherung deckt den Regelsatz von 563 Euro im Monat für eine alleinlebende Person und die angemessenen Kosten für Wohnung und Heizung.
Im Betreuten Wohnen kann das Sozialamt neben der Miete auch die Grundpauschale übernehmen, wenn es die Kosten für angemessen hält. Erspartes bis 10.000 Euro dürfen Sie behalten. Ihre Kinder müssen erst zahlen, wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen.
Wer Grundsicherung mit Kosten für die Wohnung bekommt, erhält in der Regel kein Wohngeld. Kann Wohngeld die Grundsicherung aber überflüssig machen, geht es vor. Das Sozialamt und die Wohngeldstelle klären, was für Sie gilt.
Was die Pflegekasse beisteuert
Die Pflegekasse zahlt die Grundpauschale nicht. Sie kann aber bei Pflegebedürftigkeit die Kosten für den Hausnotruf übernehmen. Für anerkannte Hilfen im Alltag gibt es bis zu 131 Euro im Monat Entlastungsbetrag.
Brauchen Sie Pflege, zahlt die Pflegekasse einen ambulanten Pflegedienst oder Pflegegeld, so wie bei Pflege zu Hause. Was das im Einzelnen ausmacht, steht im Ratgeber zu den Kosten im Betreuten Wohnen.
So gehen Sie vor dem Einzug vor
- Lassen Sie sich vom Anbieter Miete, Nebenkosten und Betreuungspauschale getrennt aufschreiben.
- Stellen Sie bei der Wohngeldstelle einen Antrag auf Wohngeld, wenn Ihr Einkommen niedrig ist.
- Reicht das Geld trotzdem nicht, fragen Sie vor der Unterschrift beim Sozialamt, ob es Miete und Pauschale übernimmt.
- Beantragen Sie bei der Pflegekasse einen Pflegegrad, wenn Sie Hilfe brauchen. Davon hängen Hausnotruf und Entlastungsbetrag ab.
Ist der Unterschied zwischen Betreutem Wohnen und Pflegeheim noch offen, hilft der Ratgeber Betreutes Wohnen oder Pflegeheim.
Häufige Fragen
Bekommt man im Betreuten Wohnen Wohngeld?
Ja, im Betreuten Wohnen können Sie Wohngeld für die Miete bekommen, wenn Ihr Einkommen niedrig ist. Die Betreuungspauschale zählt dabei nicht zur Miete. Den Antrag stellen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Zählt die Betreuungspauschale beim Wohngeld zur Miete?
Nein, die Betreuungspauschale zählt beim Wohngeld nicht zur Miete. Das Wohngeldgesetz nimmt Notrufdienste, Hilfe im Haushalt und die Vermittlung von Pflege ausdrücklich aus. Lassen Sie sich Miete und Pauschale getrennt bescheinigen.
Zahlt das Sozialamt die Betreuungspauschale im Betreuten Wohnen?
Ja, das Sozialamt kann die Betreuungspauschale im Betreuten Wohnen übernehmen, wenn Sie Grundsicherung bekommen und die Kosten angemessen sind. Das gilt auch für die Miete. Klären Sie das vor dem Einzug und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.
Wie viel Erspartes darf man bei der Grundsicherung im Betreuten Wohnen haben?
Bei der Grundsicherung im Betreuten Wohnen dürfen Sie 10.000 Euro Erspartes behalten, als Ehepaar 20.000 Euro. Was darüber liegt, setzen Sie zuerst für Miete und Leben ein. Ihre Kinder müssen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen zahlen.
