Wie viel Schonvermögen dürfen Sie im Pflegeheim behalten?
10.000 Euro Erspartes dürfen Sie behalten, auch wenn das Sozialamt einen Teil der Heimkosten zahlt. Für ein Ehepaar sind es 20.000 Euro. Bis Ende 2022 waren es nur 5.000 Euro je Person. Alles, was das Sozialamt nicht anrühren darf, heißt Schonvermögen.
Die Unterstützung des Sozialamts heißt Hilfe zur Pflege. Das Sozialamt zahlt damit den Teil der Kosten im Pflegeheim, den Rente, Pflegekasse und Erspartes nicht decken. Vorher muss das Vermögen bis auf das Schonvermögen aufgebraucht sein.
Ehepaare zählen beim Sozialamt zusammen. Das Ersparte beider Partner wird gemeinsam betrachtet, und jeder hat seinen eigenen Freibetrag von 10.000 Euro. Das ist wichtig, wenn nur einer von beiden ins Heim zieht.
| Was Sie besitzen | Bleibt es geschützt? |
|---|---|
| Bargeld, Konto, Sparbuch, Wertpapiere | Ja, bis 10.000 Euro je Erwachsenem |
| Haus oder Eigentumswohnung, in dem der Ehepartner wohnt | Ja, wenn es nach Größe und Wert angemessen ist |
| Hausrat | Ja, wenn er zu den bisherigen Lebensverhältnissen passt |
| Auto | Ja, wenn es angemessen ist |
| Riester-Rente | Ja, auch das Guthaben, wenn es regelmäßig ausgezahlt wird |
| Familien- und Erbstücke | Ja, wenn ein Verkauf eine besondere Härte wäre |
| Vermietete Wohnung, Zweitwohnung, Lebensversicherung | Nein, das muss zuerst eingesetzt werden |
Für alles andere gibt es eine Härteregel. Das Sozialamt darf kein Vermögen verlangen, wenn das für Sie oder Ihre Familie eine Härte wäre, vor allem wenn sonst eine angemessene Alterssicherung kaum noch möglich wäre.
Wie viel Geld bleibt im Pflegeheim von der Rente?
Im Pflegeheim bleiben mindestens 152,01 Euro im Monat übrig, wenn das Sozialamt mitzahlt. Die übrige Rente geht fast ganz in die Heimkosten. Der Betrag, der bleibt, heißt Barbetrag. Er ist ein Taschengeld für persönliche Ausgaben wie Friseur oder Zeitung.
Der Barbetrag beträgt mindestens 27 Prozent des Regelsatzes für Alleinstehende. Dieser Regelsatz liegt 2026 wie schon 2025 bei 563 Euro, weil die neue Berechnung niedriger ausgefallen wäre. Für den Barbetrag ergeben sich so mindestens 152,01 Euro.
Dazu kommt Geld für Kleidung, dessen Höhe jedes Bundesland selbst festlegt. Fragen Sie beim Sozialamt nach dem Betrag in Ihrem Bundesland.
Lebt der Ehepartner noch zu Hause, braucht er Geld für Miete und Alltag. Wie viel von der Rente für den Ehepartner zu Hause bleibt, rechnet das Sozialamt im Einzelfall aus. Eine angemessene Miete rechnet es dabei mit ein. Lassen Sie sich die Rechnung im Bescheid zeigen.
Wann müssen Kinder für das Pflegeheim der Eltern zahlen?
Kinder müssen erst zahlen, wenn ihr Einkommen über 100.000 Euro im Jahr liegt. Darunter holt sich das Sozialamt kein Geld von ihnen. Diese Grenze gilt seit dem 1. Januar 2020.
Das Sozialamt darf nach Ihrem Einkommen nur fragen, wenn es einen konkreten Hinweis hat, dass Sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Einen Fragebogen an alle Kinder darf es nicht einfach verschicken. Das Gesetz geht davon aus, dass Kinder unter der Grenze liegen.
Die Grenze gilt für jedes Kind einzeln. Verdient ein Kind 120.000 Euro und seine drei Geschwister je 50.000 Euro, kommt nur das erste Kind in Frage. Auch dann muss es nicht sein ganzes Einkommen abgeben. Wie viel Unterhalt es zahlen muss, entscheidet im Streit das Familiengericht.
Wie beantragen Sie Hilfe zur Pflege beim Sozialamt?
Melden Sie sich beim Sozialamt, sobald absehbar ist, dass Rente und Erspartes nicht reichen. Das Sozialamt zahlt ab dem Tag, an dem es von Ihrem Bedarf erfährt. Für die Zeit davor zahlt es nichts, auch wenn der Bedarf schon bestand. Melden Sie sich deshalb, bevor das Ersparte auf 10.000 Euro geschrumpft ist.
Ein Anruf oder ein kurzer Brief genügt, die Unterlagen reichen Sie später nach. Landen Sie beim falschen Amt, muss es Ihre Meldung sofort weiterleiten. Die Hilfe beginnt dann trotzdem mit dem Tag Ihrer ersten Meldung.
6 Schritte zum Antrag auf Hilfe zur Pflege
- Melden Sie den Bedarf beim Sozialamt am bisherigen Wohnort. Notieren Sie das Datum und den Namen Ihres Ansprechpartners.
- Lassen Sie sich vom Heim eine Aufstellung der Kosten geben, getrennt nach Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungskosten.
- Sammeln Sie Rentenbescheide, Nachweise über Betriebsrente, Zinsen und Mieteinnahmen sowie den Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad.
- Listen Sie das Vermögen auf, also Konten, Depots, Lebensversicherungen, Immobilien und Auto. Verschweigen bringt nichts, weil das Sozialamt Auskunft verlangen darf.
- Kennzeichnen Sie geschütztes Vermögen ausdrücklich, zum Beispiel das Haus, in dem Ihr Ehepartner weiter wohnt.
- Prüfen Sie den Bescheid. Ist geschütztes Vermögen eingerechnet oder der Barbetrag zu niedrig, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
Gehört das Haus zum Schonvermögen, wenn der Ehepartner dort wohnt?
Ja, ein angemessenes Haus oder eine Eigentumswohnung bleibt geschützt, solange der Ehe- oder Lebenspartner darin wohnt. Der Umzug ins Heim allein beendet den Schutz also nicht. Wohnt dort nur noch ein anderer Angehöriger, etwa ein erwachsenes Kind, reicht das für diesen Schutz nicht aus.
Wohnt kein Partner mehr im Haus, zählt es in der Regel als Vermögen, das eingesetzt werden muss. Das Sozialamt verlangt aber nicht zwingend den sofortigen Verkauf. Lässt sich das Haus nicht sofort verkaufen, soll es die Hilfe als Darlehen zahlen und sich mit einer Grundschuld absichern. Das ist ein Eintrag im Grundbuch, der dem Sozialamt sein Geld beim späteren Verkauf sichert.
Vermieten ist ein anderer Weg. Die Miete zählt dann als Einkommen und senkt die Hilfe des Sozialamts, aber das Haus bleibt in der Familie.
Was als angemessen gilt, steht in keiner festen Zahl, weder in Quadratmetern noch in Euro. Im Streit entscheiden die Sozialgerichte nach Bewohnerzahl, Größe, Zuschnitt, Ausstattung und Wert, und ihre Urteile fallen von Land zu Land verschieden aus. Lassen Sie sich vor dem Antrag beraten, wenn ein Haus im Spiel ist, etwa bei einer Verbraucherzentrale oder einem Sozialverband.
6 Fehler, die Sie Geld vom Sozialamt kosten
- Zu spät melden. Das Sozialamt zahlt erst ab dem Tag, an dem es vom Bedarf erfährt, und nie rückwirkend.
- Das Haus kurz vor dem Heim verschenken. Das Sozialamt kann ein Geschenk zurückfordern, wenn bis zum Beginn der Geldnot weniger als zehn Jahre vergangen sind.
- Geschütztes Vermögen nicht nennen. Wer das Haus, in dem der Ehepartner wohnt, nicht ausdrücklich als geschützt angibt, riskiert, dass es eingerechnet wird.
- Die Härteregel übersehen. Sie hilft, wenn der Einsatz des Vermögens eine angemessene Alterssicherung kaum noch möglich machen würde, und muss im Antrag begründet werden.
- Einen allgemeinen Fragebogen an alle Kinder ungeprüft beantworten. Ohne konkreten Hinweis auf mehr als 100.000 Euro Einkommen darf das Sozialamt ihn gar nicht verschicken.
- Den Bescheid ungeprüft hinnehmen. Für einen Widerspruch haben Sie einen Monat Zeit, danach gilt der Bescheid endgültig.
Geschenke an Kinder oder Enkel sind ein häufiger Fall. Wer Geld oder ein Haus verschenkt und danach seinen eigenen Unterhalt nicht mehr bezahlen kann, darf das Geschenk zurückfordern. Diesen Anspruch übernimmt das Sozialamt und fordert das Geschenk von den Beschenkten zurück. Erst nach zehn Jahren ist ein Geschenk sicher. Gezählt wird von der Schenkung bis zu dem Zeitpunkt, an dem das eigene Geld nicht mehr reicht.
Liegt das Ersparte über 10.000 Euro je Erwachsenem?
Würde der Einsatz die Alterssicherung kaum noch möglich machen?
Berufen Sie sich im Antrag schriftlich auf die Härteregel. Das Sozialamt muss dann im Einzelfall entscheiden.
Das Ersparte über 10.000 Euro geht zuerst in die Heimkosten. Melden Sie sich beim Sozialamt, bevor diese Grenze erreicht ist.
Reichen Rente und Pflegekasse für die Heimrechnung?
Sie brauchen keine Hilfe zur Pflege. Prüfen Sie das jedes Jahr neu, weil der Eigenanteil im Heim steigt und die Rente langsamer.
Beantragen Sie Hilfe zur Pflege beim Sozialamt. Es bleiben mindestens 152,01 Euro Taschengeld im Monat und das Kleidergeld Ihres Bundeslandes.
Wann müssen Erben die Hilfe zur Pflege zurückzahlen?
Erben müssen dem Sozialamt die Hilfe zur Pflege aus den letzten zehn Jahren vor dem Tod ersetzen. Mehr als den Wert des Erbes müssen sie aber nie zahlen.
Kleine Beträge fordert das Sozialamt nicht zurück. Ersetzt werden nur Kosten über 3.378 Euro, so hoch ist diese Grenze 2026. Ist das Erbe weniger als 3.378 Euro wert, verlangt das Sozialamt gar nichts.
Die Forderung erlischt drei Jahre nach dem Tod. Würde die Rückzahlung einen Erben besonders hart treffen, verzichtet das Sozialamt darauf. Lassen Sie sich in diesem Fall von einem Sozialverband oder einer Verbraucherzentrale beraten.
Häufige Fragen
Wie viel Schonvermögen bleibt im Pflegeheim?
10.000 Euro Schonvermögen bleiben jedem Erwachsenen, wenn das Sozialamt einen Teil der Kosten im Pflegeheim zahlt. Für ein Ehepaar sind es 20.000 Euro. Bis Ende 2022 lag die Grenze bei 5.000 Euro je Person.
Müssen Kinder für das Pflegeheim ihrer Eltern zahlen?
Nein, solange ihr Einkommen nicht über 100.000 Euro im Jahr liegt, müssen Kinder nichts für das Pflegeheim ihrer Eltern zahlen. Die Grenze gilt für jedes Kind einzeln. Das Sozialamt darf nur nachfragen, wenn es einen konkreten Hinweis auf ein höheres Einkommen hat.
Wie hoch ist das Taschengeld im Pflegeheim 2026?
Das Taschengeld im Pflegeheim, der sogenannte Barbetrag, beträgt 2026 mindestens 152,01 Euro im Monat. Das sind 27 Prozent des Regelsatzes von 563 Euro. Dazu kommt Geld für Kleidung, dessen Höhe jedes Bundesland selbst festlegt.
Darf das Sozialamt ein Geschenk an die Kinder zurückfordern?
Ja, das Sozialamt darf ein Geschenk an Kinder oder Enkel zurückfordern, wenn der Schenker später seinen Unterhalt nicht mehr bezahlen kann. Das gilt, wenn zwischen der Schenkung und dem Beginn der Geldnot weniger als zehn Jahre liegen. Danach ist das Geschenk sicher.
Müssen Erben die Sozialhilfe für das Pflegeheim zurückzahlen?
Ja, Erben müssen die Sozialhilfe für das Pflegeheim aus den letzten zehn Jahren vor dem Tod zurückzahlen, aber höchstens bis zum Wert des Erbes. Ersetzt werden nur Kosten über 3.378 Euro. Die Forderung erlischt drei Jahre nach dem Tod.
