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Einzug ins Pflegeheim, Checkliste für die ersten Wochen

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Regeln Sie nach der Zusage für einen Heimplatz zuerst den Heimvertrag, die Pflegekasse und die alte Wohnung. Eine Mietwohnung kündigen Sie bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats. Den Rundfunkbeitrag melden Sie ab. Ummelden müssen Sie sich nicht, solange eine andere Wohnung gemeldet ist.

Kündigung ohne Frist nach Einzug
in den ersten 2 Wochen
§ 11 Absatz 2 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, Stand 2. Oktober 2026
Kündigungsfrist der alten Mietwohnung
knapp 3 Monate
§ 573c Absatz 1 BGB, Stand 2. Oktober 2026
Rundfunkbeitrag für das Heimzimmer
0 Euro
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Stand 2. Oktober 2026
Eine Tochter packt Familienfotos und eine Decke im Zimmer ihrer älteren Mutter im Pflegeheim aus, Umzugskartons stehen am Boden.
Vertraute Dinge aus der alten Wohnung machen das neue Zimmer wohnlich. Bild: KI generiert.

Die ersten Schritte nach der Zusage

Nach der Zusage regeln Sie am besten zuerst die Dinge mit Fristen: den Heimvertrag, die Pflegekasse und die alte Wohnung. Alles andere kann ein paar Wochen warten.

  1. Lesen Sie Heimvertrag und Kostenaufstellung, bevor Sie unterschreiben.
  2. Teilen Sie der Pflegekasse den Umzug ins Heim mit. Sie zahlt dann den festen Betrag für das Pflegeheim direkt an das Heim, das Pflegegeld endet.
  3. Reicht das Geld nicht für das Heim, stellen Sie sofort einen Antrag beim Sozialamt. Es zahlt nicht rückwirkend.
  4. Kündigen Sie die Mietwohnung oder klären Sie, wer im Haus bleibt.
  5. Melden Sie den Rundfunkbeitrag für die alte Wohnung ab, wenn Sie sie aufgeben.
  6. Richten Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag ein.
  7. Teilen Sie Bank, Rentenversicherung, Krankenkasse und Versicherungen die neue Anschrift mit.

Worauf Sie im Vertrag achten, erklärt der Ratgeber Heimvertrag prüfen.

Was mit der alten Mietwohnung passiert

Eine Mietwohnung kündigen Sie spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats. Geht die Kündigung also bis zum dritten Werktag im März ein, endet der Mietvertrag Ende Mai. Eine kürzere Frist wegen des Umzugs ins Heim sieht das Gesetz nicht vor.

Fragen Sie den Vermieter deshalb nach einem früheren Ende im gegenseitigen Einverständnis oder nach einem Nachmieter. Kann Ihr Angehöriger nicht selbst kündigen, kündigt die bevollmächtigte Person. Eine rechtliche Betreuerin braucht dafür die Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Für die Zeit der Kündigungsfrist zahlen Sie Heim und Miete nebeneinander. Reicht das Geld dafür nicht, fragen Sie beim Sozialamt nach, bevor Rechnungen offen bleiben.

Muss man sich im Pflegeheim ummelden?

Wer in ein Pflegeheim zieht, muss sich nicht anmelden, solange er noch für eine andere Wohnung in Deutschland gemeldet ist. Wird die alte Wohnung aufgegeben und abgemeldet, gilt eine andere Regel. Dann muss sich Ihr Angehöriger anmelden, sobald er länger als 3 Monate im Heim lebt, und zwar innerhalb von 2 Wochen.

Kann Ihr Angehöriger das nicht selbst erledigen, teilt die Heimleitung die Aufnahme der Meldebehörde mit. Ist eine Betreuerin bestellt, die über den Aufenthalt bestimmt, ist sie für die Anmeldung zuständig.

Rundfunkbeitrag, Post und Verträge der alten Wohnung

Für ein Zimmer mit Pflege rund um die Uhr im Pflegeheim fällt kein Rundfunkbeitrag an. Geben Sie die alte Wohnung auf, melden Sie sie beim Beitragsservice mit dem Formular für Bewohner einer Pflegeeinrichtung ab. Das Heim bestätigt die Angaben, eine eigene Befreiung brauchen Sie nicht.

Prüfen Sie außerdem die laufenden Verträge der alten Wohnung, etwa für Strom, Telefon oder Zeitung. Kündigen Sie, was nicht mehr gebraucht wird, und nehmen Sie die Zählerstände beim Auszug auf.

Die ersten zwei Wochen im Pflegeheim

In den ersten zwei Wochen nach Beginn des Heimvertrags kann Ihr Angehöriger jederzeit ohne Frist kündigen. Bekommt er den Vertrag erst später ausgehändigt, laufen die zwei Wochen ab diesem Tag. So bleibt Zeit, das Heim im Alltag kennenzulernen.

Bringen Sie vertraute Dinge mit, etwa Fotos, eine eigene Decke oder einen Sessel. Fragen Sie das Heim vorher, welche Möbel ins Zimmer passen.

Die bisherige Hausärztin kann Ihren Angehörigen weiter betreuen, wenn sie ins Heim kommt. Wie das geregelt ist, steht im Ratgeber zum Arzt im Pflegeheim.

Häufige Fragen

Muss man sich beim Einzug ins Pflegeheim ummelden?

Nein, beim Einzug ins Pflegeheim müssen Sie sich nicht ummelden, solange Sie für eine andere Wohnung in Deutschland gemeldet sind. Geben Sie die Wohnung auf, melden Sie sich an, sobald Sie länger als 3 Monate im Heim leben. Dafür haben Sie dann 2 Wochen Zeit.

Zahlt man im Pflegeheim Rundfunkbeitrag?

Nein, für ein Zimmer mit Pflege rund um die Uhr im Pflegeheim zahlen Sie keinen Rundfunkbeitrag. Die alte Wohnung melden Sie mit dem Formular für Bewohner einer Pflegeeinrichtung ab. Das Heim bestätigt die Angaben.

Wie schnell kann ich die Wohnung kündigen, wenn ich ins Pflegeheim gehe?

Die Mietwohnung kündigen Sie auch beim Umzug ins Pflegeheim mit der normalen Frist. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats eingehen, dann endet der Vertrag am Ende des übernächsten Monats. Ein früheres Ende geht nur im Einvernehmen mit dem Vermieter.

Kann man nach dem Einzug ins Pflegeheim noch kündigen?

Ja, in den ersten zwei Wochen nach Beginn des Heimvertrags kündigen Sie jederzeit ohne Frist. Danach muss die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats eingehen, der Vertrag endet dann am Ende desselben Monats.

Bekommt man im Pflegeheim weiter Pflegegeld?

Nein, im Pflegeheim gibt es kein Pflegegeld mehr. Die Pflegekasse zahlt stattdessen einen festen Betrag direkt an das Heim, 2026 von 805 Euro bei Pflegegrad 2 bis 2.096 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. BGB, § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  2. BGB, § 1833 Aufgabe von Wohnraum des Betreuten, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  3. Bundesmeldegesetz, § 17 Anmeldung, Abmeldung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  4. Bundesmeldegesetz, § 32 Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  5. Bewohner von Pflegeeinrichtungen, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,
  6. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, § 11 Kündigung durch den Verbraucher, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  7. SGB XI, § 43 Inhalt der Leistung bei vollstationärer Pflege, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  8. SGB XII, § 18 Einsetzen der Sozialhilfe, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  9. Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick, Stand 11.12.2025, Bundesministerium für Gesundheit,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Einrichtungen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.