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Ratgeber

Wie finde ich schnell einen freien Pflegeheimplatz?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Rufen Sie acht bis zwölf Pflegeheime in Ihrer Nähe am selben Tag an und lassen Sie sich auf mehrere Wartelisten setzen. Kostenlos helfen die Pflegeberatung der Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt und im Krankenhaus der Sozialdienst. Ein Verzeichnis, das bundesweit alle freien Plätze zeigt, gibt es nicht. Sicher ist der Platz erst mit dem unterschriebenen Heimvertrag.

Beratungstermin bei der Pflegekasse
innerhalb von 2 Wochen
§ 7b Absatz 1 Satz 1 SGB XI, Stand 2. Oktober 2026
Begutachtung im Krankenhaus
spätestens nach 5 Arbeitstagen
§ 18a Absatz 5 Satz 1 SGB XI, Stand 2. Oktober 2026
Pflegebedürftige im Pflegeheim, Ende 2023
800.000 Menschen
Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Pressemitteilung Nr. 478 vom 18. Dezember 2024, Stand 15. Dezember 2023
Eine Mitarbeiterin zeigt einer Frau und ihrem älteren Vater die helle Eingangshalle eines Pflegeheims.
Ein Rundgang durch das Haus gehört zur Suche nach einem Heimplatz dazu. Bild: KI generiert.

7 Schritte zum freien Pflegeheimplatz

Ein Verzeichnis, das bundesweit alle freien Pflegeheimplätze tagesaktuell zeigt, gibt es nicht. Die Belegung ändert sich jeden Tag, weil Bewohner einziehen, ins Krankenhaus müssen oder sterben. Am schnellsten kommen Sie deshalb am Telefon voran. Sie fragen viele Heime gleichzeitig und schreiben die Antworten mit Datum auf.

Fangen Sie früher an, als es sich nötig anfühlt. Ende 2023 lebten rund 800.000 Menschen in einem Pflegeheim, das war jeder siebte Pflegebedürftige in Deutschland. Eine Anmeldung auf der Warteliste kostet in der Regel nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

  1. Legen Sie fest, wie weit das Heim höchstens entfernt sein darf, damit Sie und andere Angehörige oft zu Besuch kommen können.
  2. Schreiben Sie acht bis zwölf Pflegeheime in diesem Umkreis auf, jeweils mit Anschrift und Telefonnummer.
  3. Rufen Sie alle Heime am selben Tag an und fragen Sie überall nach Warteliste, Wartezeit und Kosten im Monat.
  4. Lassen Sie sich von den Heimen der engeren Wahl alle Leistungen und Preise schriftlich schicken, dazu die Ergebnisse der letzten Qualitätsprüfung.
  5. Besuchen Sie die drei besten Heime, möglichst zu verschiedenen Tageszeiten. Sprechen Sie dabei auch mit Angehörigen anderer Bewohner.
  6. Lassen Sie Ihre Mutter bei mehreren Heimen gleichzeitig auf die Warteliste setzen.
  7. Lassen Sie sich jede Zusage schriftlich geben und fragen Sie, ob der Platz fest reserviert ist.

Wer hilft kostenlos bei der Suche nach einem Heimplatz?

Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Mutter, im Krankenhaus beim Sozialdienst und bei einem Pflegestützpunkt. Das ist eine Beratungsstelle der Pflege- und Krankenkassen in Ihrer Nähe, unabhängig von einzelnen Heimen. Wer Leistungen der Pflegekasse bekommt, hat ein Recht auf persönliche Pflegeberatung. Die Beraterin hilft bei der Suche und schreibt mit Ihnen einen Plan, welche Hilfen Ihre Mutter braucht.

Die Pflegekasse muss nach dem ersten Antrag auf Pflegeleistungen von sich aus aktiv werden. Sie bietet Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen festen Beratungstermin an oder schickt einen Gutschein für eine andere Beratungsstelle. Auf Wunsch kommt die Beratung zu Ihrer Mutter nach Hause.

Ob es Pflegestützpunkte gibt, entscheidet jedes Bundesland selbst. Deshalb gibt es in manchen Regionen viele davon und in anderen keine. Dort hilft oft die Seniorenberatung der Stadt oder des Landkreises weiter.

Einen Vertrag oder einen Bescheid lassen Sie am besten bei einer Verbraucherzentrale oder einem Sozialverband prüfen, teils gegen eine Gebühr.

Wie finden Sie einen Heimplatz, wenn die Klinik entlässt?

Oft beginnt die Suche im Krankenhaus, etwa nach einem Sturz. Jedes Krankenhaus muss die Entlassung vorbereiten und klären, wie Ihre Mutter danach versorgt wird. Ihr Ansprechpartner dafür ist der Sozialdienst der Klinik.

Sprechen Sie den Sozialdienst in den ersten Tagen an und nicht erst kurz vor der Entlassung. Er kennt die Heime der Umgebung, die kurzfristig aufnehmen, und kann eine Kurzzeitpflege als Übergang organisieren. Kurzzeitpflege ist ein Pflegeplatz auf Zeit, oft in einem Pflegeheim.

Hat Ihre Mutter noch keinen Pflegegrad, stellen Sie den Antrag sofort bei ihrer Pflegekasse. Der Pflegegrad ist die Einstufung von 1 bis 5, nach der die Pflegekasse zahlt. Liegt Ihre Mutter im Krankenhaus oder in der Reha, muss die Begutachtung spätestens am fünften Arbeitstag nach dem Antrag stattfinden. Das gilt, wenn die Begutachtung für die weitere Versorgung nötig ist, etwa weil ein Heimplatz gesucht wird.

Vom Krankenhaus ins Pflegeheim in 5 Schritten
  1. Sozialdienst ansprechen

    In den ersten Tagen klärt der Sozialdienst mit Ihnen, ob Ihre Mutter nach Hause kann oder einen Heimplatz braucht.

  2. Pflegegrad beantragen

    Stellen Sie den Antrag sofort und formlos bei der Pflegekasse, mit Hinweis auf den Krankenhausaufenthalt.

  3. Kurzzeitpflege als Brücke

    Reicht die Zeit nicht, zieht Ihre Mutter zuerst in die Kurzzeitpflege. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten.

  4. Dauerplatz weitersuchen

    Suchen Sie währenddessen weiter. Manchmal wird aus der Kurzzeitpflege im selben Heim ein Dauerplatz.

  5. Vertrag in Ruhe lesen

    Unterschreiben Sie erst, wenn Sie alle Leistungen und Preise schriftlich vorliegen haben.

Zahlt die Pflegekasse in jedem Pflegeheim mit?

Nein, die Pflegekasse zahlt nur in einem Pflegeheim, das einen Vertrag mit den Pflegekassen hat. Man spricht dann von einem zugelassenen Heim. Ohne diesen Vertrag trägt Ihre Mutter die gesamten Heimkosten selbst. Fragen Sie deshalb gleich beim ersten Anruf danach, die Antwort ist eindeutig.

Ob ein Heim privat, gemeinnützig oder von der Stadt geführt wird, sagt für sich genommen wenig über die Pflege. Die Prüfergebnisse helfen Ihnen beim Vergleich der Pflegeheime, ersetzen aber nicht den Besuch vor Ort.

Kommt dieses Pflegeheim für Ihre Mutter in Frage?

Hat das Heim einen Vertrag mit den Pflegekassen?

Ja

Haben Sie alle Preise und die Prüfergebnisse schriftlich?

Ja

Haben Sie das Heim zweimal zu verschiedenen Zeiten besucht?

Ja

Dann können Sie gut begründet entscheiden. Lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.

Nein

Besuchen Sie das Heim noch einmal, am späten Nachmittag oder am Wochenende. Dann arbeitet oft eine andere Schicht als am Vormittag.

Nein

Fordern Sie beides schriftlich an. Das Heim muss Ihnen diese Angaben vor der Unterschrift geben.

Nein

Dann zahlt die Pflegekasse nichts dazu, und Ihre Mutter trägt alle Kosten selbst. Suchen Sie weiter, wenn das nicht geplant ist.

Wie lange dauert die Warteliste im Pflegeheim?

Wie lange Sie auf einen Heimplatz warten, kann Ihnen vorher niemand verlässlich sagen, denn Wartezeiten erhebt keine Statistik. Eine Größenordnung bekommen Sie nur über Ihre eigenen Anrufe, und die Antworten schwanken schon innerhalb einer Stadt stark.

Jedes Heim führt seine Warteliste nach eigenen Regeln. Manche gehen nach dem Datum der Anmeldung, andere nach der Dringlichkeit. Oft bekommt ein frei gewordenes Zimmer die Person, die genau dazu passt. Das kann ein Doppelzimmer sein oder ein Platz im Wohnbereich für Menschen mit Demenz. Wer beim Zimmer flexibel ist, rückt deshalb meist schneller nach.

Eine Gebühr nur für den Platz auf der Warteliste ist unüblich. Verlangt ein Heim trotzdem Geld dafür, lassen Sie sich beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale.

5 Fragen, die Sie jedem Pflegeheim am Telefon oder beim Besuch stellen
Ihre Frage an das HeimWas Ihnen die Antwort sagt
Was kostet der Platz im Monat, aufgeteilt nach Posten?Nur mit den einzelnen Posten können Sie zwei Heime vergleichen.
Wann war die letzte Qualitätsprüfung, und darf ich das Ergebnis sehen?Das Heim muss Ihnen die Prüfergebnisse vor der Unterschrift geben.
Wie viele Stellen in der Pflege sind gerade unbesetzt?Vereinbartes Personal ist nicht immer anwesendes Personal.
Nehmen Sie Menschen mit Demenz auf, auch wenn die Demenz erst später kommt?Sonst muss Ihre Mutter vielleicht noch einmal umziehen.
Kann meine Mutter vorher einmal mitessen oder zur Probe wohnen?So merken Sie am besten, ob sie sich dort wohlfühlt.

Wann ist der Heimplatz sicher zugesagt?

Sicher ist der Platz erst mit dem unterschriebenen Heimvertrag, also dem Vertrag zwischen Ihrer Mutter und dem Heim. Eine mündliche Zusage am Telefon reicht nicht. Vor der Unterschrift muss das Heim Ihnen leicht verständlich mitteilen, was es leistet, was jede Leistung kostet und wie die letzten Qualitätsprüfungen ausgefallen sind. Diese Angaben darf es auf Papier oder per E-Mail schicken.

Achten Sie besonders auf eine Frage. Will das Heim weiter für Ihre Mutter sorgen, wenn sie später mehr Pflege braucht? Schließt das Heim das aus, muss es Sie vorher deutlich darauf hinweisen und die Folgen erklären, denn dann kann später ein Umzug nötig werden.

Lesen Sie den Vertrag in Ruhe und nicht erst am Einzugstag. Wenn Sie den Heimvertrag prüfen, achten Sie vor allem auf die Preise für jeden Posten und auf die Regeln für einen Krankenhausaufenthalt.

Häufige Fragen

Wo sehe ich, welche Pflegeheime gerade freie Plätze haben?

Ein bundesweites Verzeichnis mit allen freien Pflegeheimplätzen gibt es nicht, weil sich die Belegung täglich ändert. Am zuverlässigsten ist der Anruf bei mehreren Pflegeheimen am selben Tag. Schreiben Sie die Antworten mit Datum auf.

Wer hilft kostenlos bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz?

Bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz helfen kostenlos die Pflegeberatung der Pflegekasse, die Pflegestützpunkte und im Krankenhaus der Sozialdienst. Nach dem ersten Antrag auf Pflegeleistungen muss die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein schicken. Auf Wunsch findet die Beratung zu Hause statt.

Wie schnell muss die Begutachtung für den Pflegegrad stattfinden, wenn meine Mutter im Krankenhaus liegt?

Liegt Ihre Mutter im Krankenhaus oder in der Reha, muss die Begutachtung für den Pflegegrad spätestens am fünften Arbeitstag nach dem Antrag stattfinden. Das gilt, wenn die Begutachtung für die weitere Versorgung nötig ist, etwa weil ein Heimplatz gesucht wird. Weisen Sie im Antrag auf den Krankenhausaufenthalt hin.

Habe ich Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Pflegeheim?

Nein, einen Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Pflegeheim gibt es nicht. Die Pflegekasse zahlt ihren Anteil in jedem Heim mit Kassenvertrag, aber jedes Heim entscheidet selbst, wen es aufnimmt. Verbindlich ist die Zusage erst mit dem unterschriebenen Heimvertrag.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. SGB XI, § 7a Pflegeberatung, Bundesministerium der Justiz,
  2. SGB XI, § 7b Pflicht zum Beratungsangebot und Beratungsgutscheine, Bundesministerium der Justiz,
  3. SGB XI, § 7c Pflegestützpunkte, Bundesministerium der Justiz,
  4. SGB XI, § 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag, Bundesministerium der Justiz,
  5. SGB XI, § 18a Begutachtungsverfahren, Bundesministerium der Justiz,
  6. SGB XI, § 87a Berechnung und Zahlung des Heimentgelts, Bundesministerium der Justiz,
  7. SGB V, § 39 Krankenhausbehandlung, Absatz 1a Entlassmanagement, Bundesministerium der Justiz,
  8. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, § 3 Informationspflichten vor Vertragsschluss, Bundesministerium der Justiz,
  9. 5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023, Pressemitteilung Nr. 478, Statistisches Bundesamt,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Einrichtungen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.