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Ratgeber

Muss ich mein Haus verkaufen, wenn ich ins Pflegeheim gehe?

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Sie müssen Ihr Haus nicht verkaufen, solange Ihr Ehe- oder Lebenspartner darin wohnt und es angemessen ist. Steht das Haus leer und reicht Ihr Geld nicht für das Heim, müssen Sie es einsetzen. Lässt es sich nicht sofort verkaufen, soll das Sozialamt die Heimkosten als Darlehen zahlen, gesichert über eine Grundschuld.

Geschütztes Erspartes je Person
10.000 Euro
Verordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, § 1, Stand 1. Januar 2023
Rückforderung einer Schenkung möglich
bis 10 Jahre danach
§ 529 BGB, Stand 2. Oktober 2026
Eigenanteil im Heim, erstes Jahr
3.364 Euro im Monat
Verband der Ersatzkassen (vdek), Bundesdurchschnitt, Stand 1. Juli 2026
Eine ältere Frau und ihr erwachsener Sohn stehen am Gartentor vor einem Einfamilienhaus.
Ob das eigene Haus verkauft werden muss, hängt davon ab, wer darin wohnt. Bild: KI generiert.

Wann das Haus beim Sozialamt geschützt bleibt

Ihr selbst bewohntes Haus zählt nicht zu dem Vermögen, das Sie für das Heim einsetzen müssen, solange es angemessen ist und Ihr Ehe- oder Lebenspartner darin wohnt. Das gilt genauso für eine Eigentumswohnung.

Was angemessen ist, entscheidet das Sozialamt im Einzelfall. Es achtet auf die Zahl der Bewohner, die Größe von Haus und Grundstück, Zuschnitt, Ausstattung und Wert. Eine feste Grenze in Quadratmetern oder Euro steht nicht im Gesetz.

Wohnt nur ein erwachsenes Kind im Haus, reicht das für den Schutz nicht. Geschützt ist das Haus über die Person im Heim und ihren Partner.

Was passiert, wenn das Haus leer steht?

Zieht der letzte Bewohner aus, wird das Haus zu Vermögen, das Sie für das Heim einsetzen müssen. Das Sozialamt zahlt dann erst, wenn dieser Wert aufgebraucht ist. Bis dahin zahlen Sie den Eigenanteil im Heim selbst, im ersten Jahr im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat.

Sie müssen das Haus aber nicht sofort und um jeden Preis verkaufen. Lässt es sich nicht sofort verkaufen, oder wäre ein schneller Verkauf eine besondere Härte, soll das Sozialamt die Heimkosten als Darlehen zahlen. Im Gegenzug kann es verlangen, dass eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird. Verkaufen Sie das Haus später, zahlen Sie das Darlehen aus dem Erlös zurück.

3 Wege mit dem Haus, wenn Sie ins Heim ziehen

  • Sie verkaufen das Haus. Der Erlös bezahlt das Heim, bis nur noch das geschützte Ersparte von 10.000 Euro übrig ist. Danach zahlt das Sozialamt.
  • Sie vermieten das Haus. Die Miete zählt als Einkommen und fließt in die Heimkosten. Das Haus bleibt aber Vermögen, und das Sozialamt kann trotzdem verlangen, dass Sie es einsetzen.
  • Das Sozialamt zahlt als Darlehen. Es sichert sich über eine Grundschuld ab, und Sie verkaufen später ohne Zeitdruck.

Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie schnell sich das Haus verkaufen lässt und ob ein Angehöriger es behalten möchte. Sprechen Sie mit dem Sozialamt, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben.

Darf ich das Haus vorher meinen Kindern schenken?

Eine Schenkung schützt das Haus nicht sicher. Brauchen Sie innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung Geld für Ihren Unterhalt, können Sie das Geschenk zurückfordern. Bekommen Sie Hilfe zur Pflege, kann das Sozialamt dieses Recht auf sich überleiten und es gegen Ihre Kinder geltend machen.

Die 10 Jahre laufen von der Übertragung bis zu dem Tag, an dem Sie bedürftig werden. Die beschenkte Person kann die Rückgabe abwenden, indem sie den nötigen Unterhalt zahlt. Lassen Sie sich vor einer Übertragung beraten, etwa von einem Notar.

Wer bei der Entscheidung über das Haus hilft

Den ersten Überblick gibt der Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe, kostenlos und unabhängig von Ihrer Kasse. Bei Fragen zum Sozialamt helfen Sozialverbände wie der VdK. Für Schenkung, Grundschuld und Kaufvertrag sind ein Notar oder eine Anwältin für Sozialrecht die richtige Stelle.

Wie viel Erspartes Sie neben dem Haus behalten dürfen, erklärt der Ratgeber zum Schonvermögen im Pflegeheim.

Häufige Fragen

Muss ich mein Haus verkaufen, wenn mein Mann ins Pflegeheim kommt?

Nein, Sie müssen Ihr Haus nicht verkaufen, solange Sie selbst darin wohnen und es angemessen ist. Das Haus zählt dann zum geschützten Vermögen. Das Sozialamt rechnet aber Ihr Einkommen und Ihr übriges Erspartes mit ein.

Darf das Sozialamt ein leerstehendes Haus für das Pflegeheim verlangen?

Ja, ein leerstehendes Haus ist Vermögen, das Sie für das Pflegeheim einsetzen müssen. Lässt es sich nicht sofort verkaufen, soll das Sozialamt als Darlehen zahlen und sich mit einer Grundschuld absichern. So vermeiden Sie einen Verkauf unter Zeitdruck.

Kann das Sozialamt ein verschenktes Haus zurückholen?

Ja, das Sozialamt kann ein verschenktes Haus zurückfordern, wenn die Schenkung weniger als 10 Jahre zurückliegt. Dann geht Ihr Recht auf Rückforderung auf das Amt über. Die beschenkte Person kann die Rückgabe abwenden, indem sie den nötigen Unterhalt zahlt.

Zählen Mieteinnahmen aus dem Haus bei der Hilfe zur Pflege?

Ja, Mieteinnahmen aus Ihrem Haus zählen bei der Hilfe zur Pflege als Einkommen. Sie fließen in die Heimkosten, bevor das Sozialamt zahlt. Ausgaben, die mit der Vermietung verbunden sind, darf das Amt davon abziehen.

Wie viel Geld darf ich nach dem Verkauf des Hauses behalten?

Nach dem Verkauf des Hauses dürfen Sie 10.000 Euro behalten, als Ehepaar 20.000 Euro. Der übrige Erlös bezahlt das Heim. Ist er aufgebraucht, übernimmt das Sozialamt den Rest als Hilfe zur Pflege.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. SGB XII, § 90 Einzusetzendes Vermögen, Absatz 2 Nummer 8 angemessenes Hausgrundstück, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  2. SGB XII, § 19 Leistungsberechtigte, Absatz 3, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  3. SGB XII, § 91 Darlehen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  4. SGB XII, § 82 Begriff des Einkommens, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  5. SGB XII, § 93 Übergang von Ansprüchen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  6. Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, § 1 kleinere Barbeträge, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  7. BGB, § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  8. BGB, § 529 Ausschluss des Rückforderungsanspruchs, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  9. Eigenanteile in der vollstationären Pflege, Auswertung zum 1. Juli 2026, Verband der Ersatzkassen (vdek),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Einrichtungen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.