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Ratgeber

Was kostet ein Pflegeheim? 3.364 Euro Eigenanteil im Monat

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Im ersten Jahr zahlen Bewohner für einen Platz im Pflegeheim im Schnitt 3.364 Euro im Monat selbst. Das ist der Stand vom 1. Juli 2026 für ganz Deutschland. Je nach Bundesland liegt der Schnitt zwischen 2.891 und 3.761 Euro. Nach 12, 24 und 36 Monaten sinkt der Betrag, weil die Pflegekasse dann mehr von der Pflege übernimmt.

Eigenanteil im ersten Jahr, Durchschnitt
3.364 Euro im Monat
Verband der Ersatzkassen, Auswertung der Eigenanteile in der vollstationären Pflege, 14. Juli 2026, Stand 1. Juli 2026
Spanne der Bundesländer im ersten Jahr
2.891 bis 3.761 Euro im Monat
Verband der Ersatzkassen, Auswertung der Eigenanteile in der vollstationären Pflege, 14. Juli 2026, Stand 1. Juli 2026
Kassenbetrag bei Pflegegrad 2 bis 5
805 bis 2.096 Euro im Monat
§ 43 Absatz 2 SGB XI, Pflegegrad 2 bis 5, Stand 1. Januar 2025
Eine Tochter und ihre ältere Mutter sehen am Küchentisch Unterlagen und einen Taschenrechner durch.
Was ein Heimplatz kostet, rechnen viele Familien gemeinsam am Küchentisch nach. Bild: KI generiert.

Was kostet ein Pflegeheim 2026 im Monat?

Im ersten Jahr im Heim zahlen Bewohner in Deutschland im Schnitt 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche. Diese Zahl hat der Verband der Ersatzkassen, kurz vdek, für den 1. Juli 2026 ermittelt. Ein Jahr zuvor waren es 256 Euro weniger. Es ist ein Durchschnitt über alle Heime und kein Preis eines bestimmten Hauses.

Der Platz selbst kostet mehr. Den Rest zahlt die Pflegekasse direkt an das Heim, und zwar einen festen Betrag je Pflegegrad. Der Pflegegrad ist die Stufe von 1 bis 5, mit der die Pflegekasse festhält, wie viel Hilfe ein Mensch im Alltag braucht. Auf Ihrer Rechnung steht nur der Teil, den Sie selbst tragen. Dieser Teil heißt Eigenanteil.

Nach 12, 24 und 36 Monaten sinkt der Eigenanteil, weil die Pflegekasse dann mehr von der Pflege übernimmt. Planen Sie deshalb mit vier Stufen und nicht mit einem festen Betrag. Wie der Eigenanteil im Pflegeheim mit der Wohndauer sinkt, lässt sich mit dem Preisblatt Ihres Heims nachrechnen.

3 Posten stehen auf jeder Rechnung im Pflegeheim

Jede Heimrechnung in Deutschland hat dieselben drei Posten. Der erste ist der Eigenanteil für die Pflege, also der Teil der Pflegekosten, den die Pflegekasse nicht zahlt. Er ist für alle Bewohner eines Hauses mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Darin stecken auch die Kosten für die Ausbildung neuer Pflegekräfte.

Der zweite Posten ist Unterkunft und Verpflegung, also Zimmer und Essen, und den zahlen Sie immer ganz selbst. Der dritte sind die Investitionskosten für Bau, Sanierung und Technik des Hauses. Was das Bundesland davon nicht übernimmt, stellt das Heim Ihnen in Rechnung.

Im ersten Jahr zahlen Bewohner im Schnitt 1.775 Euro für die Pflege, 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung und 521 Euro Investitionskosten. Zusammen sind das 3.364 Euro im Monat. In den 1.775 Euro stecken im Schnitt 128 Euro für die Ausbildung. Die Pflegekasse zahlt daneben je nach Pflegegrad 805 bis 2.096 Euro direkt an das Heim.

Was Bewohner im ersten Jahr im Pflegeheim im Schnitt selbst zahlen, Stand 1. Juli 2026, und was die Pflegekasse dazugibt.
PostenDurchschnitt im MonatWer zahlt
Eigenanteil für die Pflege, Zuschuss der Pflegekasse schon abgezogen1.775 EuroSie, abzüglich eines Zuschusses, der mit der Wohndauer steigt
Unterkunft und Verpflegung1.068 EuroSie, in voller Höhe
Investitionskosten521 EuroSie, soweit das Bundesland nichts zahlt
Summe, die Sie selbst zahlen3.364 EuroSie
Fester Betrag der Pflegekasse bei Pflegegrad 2 bis 5805 bis 2.096 EuroPflegekasse, direkt an das Heim

Die Heimrechnung in 3 Schritten prüfen

  1. Legen Sie das Preisblatt des Heims neben die Rechnung. Beide müssen die drei Posten getrennt zeigen.
  2. Prüfen Sie, ob der richtige Zuschuss abgezogen ist. Er hängt davon ab, wie viele Monate die Pflegekasse schon für einen Heimplatz zahlt, nicht vom Pflegegrad.
  3. Vergleichen Sie Extras mit Ihrer schriftlichen Vereinbarung. Ohne sie darf das Heim keine Extras berechnen.

Wie viel zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim je Pflegegrad?

Die Pflegekasse zahlt im Pflegeheim einen festen Betrag, der nur vom Pflegegrad abhängt. Er reicht von 805 Euro bei Pflegegrad 2 bis 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 3 sind es 1.319 Euro, bei Pflegegrad 4 sind es 1.855 Euro. Bei Pflegegrad 1 gibt es nur einen Zuschuss von 131 Euro. Diese Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind 2026 gleich geblieben.

Fester Betrag der Pflegekasse für einen Platz im Pflegeheim, je Monat, gültig seit 1. Januar 2025.
PflegegradBetrag der Pflegekasse im Monat
Pflegegrad 1131 Euro Zuschuss
Pflegegrad 2805 Euro
Pflegegrad 31.319 Euro
Pflegegrad 41.855 Euro
Pflegegrad 52.096 Euro

Das Geld geht nicht über Ihr Konto, die Pflegekasse überweist es jeden Monat direkt an das Heim. Dazu kommt ein Zuschuss, der mit der Wohndauer steigt und auf der Rechnung Leistungszuschlag heißt. Er übernimmt im ersten Jahr 15 Prozent des Eigenanteils für die Pflege und nach mehr als 36 Monaten 75 Prozent. Seit dem 1. Juli 2026 rechnet die Pflegekasse ihn selbst aus.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 sieht vor, dass neue Bewohner mit Pflegegrad 1 ab 2027 die 131 Euro nicht mehr bekommen. Noch ist das kein Gesetz, und wer den Zuschuss schon erhält, soll ihn behalten.

Warum ist das Pflegeheim in Bremen teurer als in Sachsen-Anhalt?

Im ersten Jahr zahlen Bewohner in Sachsen-Anhalt im Schnitt 2.891 Euro im Monat selbst, in Bremen 3.761 Euro. Das sind 870 Euro Unterschied, obwohl überall dieselben Regeln gelten. Ein Hauptgrund sind die Investitionskosten. Jedes Bundesland entscheidet selbst, wie viel es zu Bau und Sanierung der Heime zuschießt. Was das Land nicht zahlt, landet auf Ihrer Rechnung.

Dazu kommen die Löhne. Seit dem 1. September 2022 lässt die Pflegekasse nur noch Heime zu, die ihre Pflegekräfte nach Tarif oder nach kirchlichen Regeln bezahlen. Diese Löhne sind je nach Region verschieden hoch, und das schlägt auf den Preis durch.

Ein Umzug in ein günstigeres Bundesland ist trotzdem selten eine gute Lösung. Ihr Angehöriger behält zwar seine Stufe beim Zuschuss der Pflegekasse, verliert aber die Nähe zur Familie. Zahlt schon das Sozialamt mit, muss außerdem neu geklärt werden, welches Amt zuständig ist.

6 Kosten, die nicht im Eigenanteil stecken

  • Friseur, Fußpflege und Kosmetik, die direkt mit Ihnen abrechnen.
  • Telefon, Fernsehen und Internet im Zimmer, wenn sie nicht im Vertrag stehen.
  • Eigene Kleidung, das Einnähen von Namensschildern und je nach Haus das Waschen.
  • Zuzahlungen zu Medikamenten und Hilfsmitteln, wie bei der Krankenkasse üblich.
  • Begleitung zu Arztterminen außerhalb des Hauses, wenn sie nicht zur vereinbarten Betreuung gehört.
  • Extras wie zusätzliche Betreuung. Das Heim darf sie nur berechnen, wenn Art, Umfang, Dauer und Preis vorher schriftlich vereinbart sind.

Wer zahlt das Pflegeheim, wenn das Geld nicht reicht?

Reichen Rente und Erspartes nicht, zahlt das Sozialamt den Rest der Heimkosten. Diese Unterstützung heißt Hilfe zur Pflege. Zuständig ist das Sozialamt am bisherigen Wohnort. Melden Sie sich dort, bevor das Ersparte aufgebraucht ist, denn das Sozialamt zahlt erst ab dem Tag, an dem es von Ihrem Bedarf erfährt.

10.000 Euro Erspartes darf jeder Erwachsene behalten, für ein Ehepaar sind es 20.000 Euro. Auch ein angemessenes Haus, in dem der Ehepartner weiter wohnt, gehört zum Schonvermögen im Pflegeheim. So heißt alles, was das Sozialamt nicht anrühren darf.

Kinder müssen nur zahlen, wenn ihr Einkommen über 100.000 Euro im Jahr liegt.

Reicht das Geld für den Heimplatz?

Reichen Rente und Pflegekasse für die Heimrechnung?

Ja

Ihr Angehöriger zahlt weiter selbst. Prüfen Sie jedes Jahr, ob der höhere Zuschuss abgezogen ist.

Nein

Gibt es mehr als 10.000 Euro Erspartes je Erwachsenem?

Ja

Zuerst wird das Ersparte bis auf 10.000 Euro eingesetzt. Melden Sie sich beim Sozialamt, bevor diese Grenze erreicht ist.

Nein

Weiß das Sozialamt schon Bescheid?

Ja

Das Sozialamt zahlt den Rest. Ihrem Angehörigen bleiben mindestens 152,01 Euro Taschengeld im Monat.

Nein

Melden Sie den Bedarf sofort beim Sozialamt, ein Anruf genügt. Gezahlt wird erst ab dem Tag dieser Meldung.

Wie setzen Sie Pflegeheimkosten von der Steuer ab?

Heimkosten wegen Pflegebedürftigkeit können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. So nennt das Finanzamt Kosten, die Sie nicht vermeiden können und die die meisten anderen nicht haben. Einen kleinen Teil tragen Sie trotzdem selbst, die sogenannte zumutbare Belastung. Sie liegt je nach Einkünften, Familienstand und Kinderzahl bei 1 bis 7 Prozent der Einkünfte.

Wer seine Wohnung aufgegeben hat, spart Miete und Haushaltskosten. Deshalb zieht das Finanzamt von den Heimkosten einen festen Betrag ab, die Haushaltsersparnis. Für 2026 sind das 12.348 Euro im Jahr oder 1.029 Euro im Monat. Wer seine Wohnung behält, muss nichts abziehen.

Für den Teil, der sich so nicht auswirkt, gibt es eine zweite Ermäßigung. In den Heimkosten stecken Arbeitskosten für Dienste, die sonst im eigenen Haushalt anfallen. Davon zieht das Finanzamt 20 Prozent direkt von der Steuer ab, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Dieselben Kosten dürfen Sie aber nicht zweimal angeben. Bitten Sie das Heim deshalb um eine Jahresaufstellung, in der diese Arbeitskosten getrennt stehen.

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, reicht die Erklärung für 2026 bis zum 31. Juli 2027 ein, mit Steuerberatung später. Wer freiwillig abgibt, hat vier Jahre Zeit.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026?

Der Eigenanteil im Pflegeheim liegt im ersten Jahr bei durchschnittlich 3.364 Euro im Monat, Stand 1. Juli 2026. Davon entfallen 1.775 Euro auf die Pflege, 1.068 Euro auf Unterkunft und Verpflegung und 521 Euro auf Investitionskosten. Ab dem 13. Monat sinkt der Teil für die Pflege, weil die Pflegekasse mehr übernimmt.

Warum kostet ein Pflegeheim in jedem Bundesland unterschiedlich viel?

Ein Pflegeheim kostet je nach Bundesland unterschiedlich viel, weil die Länder die Kosten für Bau und Sanierung der Heime verschieden stark bezuschussen. Dazu kommen regional verschiedene Tariflöhne. Im ersten Jahr zahlen Bewohner in Sachsen-Anhalt im Schnitt 2.891 Euro im Monat selbst, in Bremen 3.761 Euro.

Wie viel Erspartes darf man behalten, wenn das Sozialamt das Pflegeheim mitbezahlt?

10.000 Euro Erspartes darf jeder Erwachsene behalten, wenn das Sozialamt einen Teil der Kosten im Pflegeheim zahlt. Für ein Ehepaar sind es 20.000 Euro. Geschützt bleiben außerdem angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto und ein angemessenes Haus, in dem der Ehepartner weiter wohnt.

Kann man Pflegeheimkosten von der Steuer absetzen?

Ja, Pflegeheimkosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung absetzen, soweit sie 1 bis 7 Prozent der Einkünfte übersteigen. Wer seine Wohnung aufgegeben hat, muss für 2026 eine Haushaltsersparnis von 12.348 Euro im Jahr abziehen. Für den Rest gibt es 20 Prozent der Arbeitskosten zurück, höchstens 4.000 Euro im Jahr.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Eigenanteile in der vollstationären Pflege, Auswertung zum 1. Juli 2026, Verband der Ersatzkassen e. V.,
  2. SGB XI, § 82 Finanzierung der Pflegeeinrichtungen, Bundesministerium der Justiz,
  3. SGB XI, § 87 Unterkunft und Verpflegung, Bundesministerium der Justiz,
  4. SGB XI, § 43 Inhalt der Leistung (vollstationäre Pflege), Bundesministerium der Justiz,
  5. SGB XI, § 88 Zusatzleistungen, Bundesministerium der Justiz,
  6. SGB XI, § 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag, Absatz 3a Tariftreue, Bundesministerium der Justiz,
  7. SGB XII, § 90 Einzusetzendes Vermögen, Bundesministerium der Justiz,
  8. SGB XII, § 94 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen, Bundesministerium der Justiz,
  9. Einkommensteuergesetz, § 33 Außergewöhnliche Belastungen, Bundesministerium der Justiz,
  10. Einkommensteuergesetz, § 35a Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, Bundesministerium der Justiz,
  11. Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes, Kabinettsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 30. September 2026, Bundesministerium für Gesundheit,

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.