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Pflegewohngeld zahlt die Investitionskosten im Heim

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Pflegewohngeld ist ein Zuschuss des Bundeslandes zu den Investitionskosten im Pflegeheim. Das ist der Teil der Rechnung für Gebäude und Ausstattung, im Bundesdurchschnitt 521 Euro im Monat. Belegt ist das Pflegewohngeld für Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Es gibt das Geld nur, wenn Rente und Erspartes nicht reichen.

Investitionskosten im Bundesdurchschnitt
521 Euro im Monat
Verband der Ersatzkassen (vdek), Auswertung zum 1. Juli 2026, Stand 1. Juli 2026
Geschütztes Erspartes beim Pflegewohngeld NRW
10.000 Euro, als Paar 15.000 Euro
Verbraucherzentrale NRW, Pflegewohngeld in NRW, Stand 24. September 2025
Pflegewohngeld Schleswig-Holstein höchstens
15,35 Euro am Tag
Landesregierung Schleswig-Holstein, Pflege bezahlen, Stand 2. Oktober 2026
Ein modernes Pflegeheim mit Garten, Bänken und einem Weg davor.
Mit den Investitionskosten bezahlt das Heim sein Gebäude und dessen Ausstattung. Bild: KI generiert.

Was sind Investitionskosten im Pflegeheim?

Investitionskosten sind der Teil der Heimrechnung, mit dem das Pflegeheim sein Gebäude bezahlt. Darin stecken Bau, Kauf oder Miete des Hauses, Renovierungen und Anlagen wie Aufzüge oder die Küche. Man kann sie mit der Kaltmiete einer Wohnung vergleichen.

Am 1. Juli 2026 lagen die Investitionskosten im Bundesdurchschnitt bei 521 Euro im Monat. Das zeigt die Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen, kurz vdek. Zusammen mit dem Eigenanteil für die Pflege und den Kosten für Zimmer und Essen zahlten Bewohner im ersten Jahr 3.364 Euro im Monat selbst.

Warum die Pflegekasse keine Investitionskosten zahlt

Die Pflegekasse zahlt nur für die Pflege. Für Gebäude und Anlagen der Pflegeheime sind die Bundesländer zuständig. Fördert ein Land ein Heim nicht oder nur zum Teil, darf das Heim diese Kosten den Bewohnern gesondert berechnen.

Deshalb senkt auch der Zuschuss der Pflegekasse, der mit der Wohndauer steigt, die Investitionskosten nicht. Er gilt nur für den Eigenanteil für die Pflege. Die Investitionskosten bleiben jeden Monat gleich hoch, egal wie lange jemand im Heim lebt.

Warum Investitionskosten von Heim zu Heim schwanken

Die Höhe hängt am Gebäude: was es gekostet hat, ob das Heim es gemietet hat und ob das Land beim Bau geholfen hat. Hat das Land gefördert, muss eine Landesbehörde zustimmen, wie viel das Heim berechnen darf. Ohne Förderung muss das Heim die Kosten der Behörde nur mitteilen.

Im Heimvertrag stehen die Investitionskosten als eigener Posten, getrennt von Pflege, Zimmer und Essen. Vergleichen Sie genau diesen Posten, wenn Sie Heime vergleichen. Er ändert sich mit der Wohndauer nicht und macht über Jahre einen großen Unterschied.

Wer bekommt Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen übernimmt das Land über das Pflegewohngeld die Investitionskosten, soweit Ihr eigenes Geld nicht reicht. Die Regeln stehen im Alten- und Pflegegesetz des Landes. Die Verbraucherzentrale NRW nennt diese Bedingungen.

  • Sie haben mindestens Pflegegrad 2.
  • Sie leben dauerhaft in einem Pflegeheim, das das Land als förderfähig anerkannt hat.
  • Ihr Erspartes liegt unter 10.000 Euro. Leben Sie mit einem Ehe- oder Lebenspartner zusammen, liegt die Grenze bei 15.000 Euro.
  • Von Ihrem Einkommen bleiben Ihnen das Taschengeld von 152,01 Euro und unter bestimmten Bedingungen weitere 50 Euro.

Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt, das für Sie zuständig ist. Das Pflegewohngeld geht direkt an das Heim. Ihre Kinder müssen dafür nichts zahlen, denn beim Pflegewohngeld gibt es keinen Elternunterhalt.

Pflegewohngeld in Schleswig-Holstein

Auch Schleswig-Holstein zahlt Pflegewohngeld für Bewohner von Pflegeheimen. Es hilft bei den Investitionskosten und hängt von Einkommen und Erspartem ab. Laut Landesregierung sind es höchstens 15,35 Euro am Tag. Den Antrag kann das Pflegeheim für Sie beim örtlichen Sozialamt stellen, fragen Sie deshalb gleich bei der Aufnahme danach.

In Nordrhein-Westfalen bleiben beim Pflegewohngeld 10.000 Euro Erspartes geschützt, für ein Paar 15.000 Euro. In Schleswig-Holstein zahlt das Land höchstens 15,35 Euro am Tag.

Pflegewohngeld in den zwei Ländern, für die es amtlich belegt ist.
BundeslandWas das Land zahltGrenze oder HöchstbetragAntrag
Nordrhein-WestfalenInvestitionskosten, soweit Ihr Geld nicht reicht10.000 Euro Erspartes, als Paar 15.000 Eurobeim zuständigen Sozialamt
Schleswig-HolsteinZuschuss zu den Investitionskostenhöchstens 15,35 Euro am Tagüber das Heim beim örtlichen Sozialamt

Was tun, wenn Ihr Land kein Pflegewohngeld zahlt?

Ob Ihr Bundesland einen Zuschuss zu den Investitionskosten zahlt, erfahren Sie beim Sozialamt oder beim Pflegestützpunkt. Gibt es keinen, übernimmt das Sozialamt die Kosten, die Sie nicht tragen können, als Hilfe zur Pflege. Das gilt für die ganze Heimrechnung, auch für die Investitionskosten.

Prüfen Sie vorher Wohngeld. Auch wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt, kann Wohngeld bekommen. Als Miete setzt die Wohngeldstelle dann einen festen Höchstbetrag an. Wer schon Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt bekommt, erhält in der Regel kein Wohngeld.

  1. Suchen Sie auf der Kostenaufstellung des Heims den Posten Investitionskosten.
  2. Fragen Sie beim Sozialamt, ob Ihr Land Pflegewohngeld oder einen ähnlichen Zuschuss zahlt.
  3. Stellen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt einen Antrag auf Wohngeld.
  4. Melden Sie sich beim Sozialamt, sobald absehbar ist, dass Ihr Geld nicht reicht. Es zahlt nicht rückwirkend.

Häufige Fragen

Was sind Investitionskosten im Pflegeheim?

Investitionskosten im Pflegeheim sind der Teil der Rechnung, mit dem das Heim Gebäude, Renovierung und Anlagen bezahlt. Im Bundesdurchschnitt waren es am 1. Juli 2026 521 Euro im Monat. Die Pflegekasse beteiligt sich daran nicht.

In welchen Bundesländern gibt es Pflegewohngeld?

Pflegewohngeld ist amtlich belegt für Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Beide Länder zahlen es nur, wenn Einkommen und Erspartes nicht reichen. Ob Ihr Land einen ähnlichen Zuschuss kennt, sagt Ihnen das Sozialamt oder der Pflegestützpunkt.

Wie viel Vermögen darf man beim Pflegewohngeld in NRW haben?

Beim Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen dürfen Sie 10.000 Euro Erspartes behalten. Leben Sie mit einem Ehe- oder Lebenspartner zusammen, sind es 15.000 Euro. Was darüber liegt, setzen Sie zuerst für die Investitionskosten ein.

Müssen Kinder für das Pflegewohngeld ihrer Eltern zahlen?

Nein, beim Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen gibt es keinen Elternunterhalt. Das Land fragt nicht nach dem Einkommen der Kinder. Bei der Hilfe zur Pflege vom Sozialamt zahlen Kinder erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen.

Sinken die Investitionskosten im Pflegeheim mit der Zeit?

Nein, die Investitionskosten im Pflegeheim sinken nicht mit der Wohndauer. Der Zuschuss der Pflegekasse, der nach 12, 24 und 36 Monaten steigt, gilt nur für den Eigenanteil für die Pflege. Investitionskosten, Zimmer und Essen zahlen Sie jedes Jahr in gleicher Höhe.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Eigenanteile in der vollstationären Pflege, Auswertung zum 1. Juli 2026, Verband der Ersatzkassen (vdek),
  2. SGB XI, § 82 Finanzierung der Pflegeeinrichtungen, Absätze 3 und 4 gesondert berechenbare Investitionskosten, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  3. SGB XI, § 9 Aufgaben der Länder, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  4. Pflegewohngeld in NRW, finanzielle Hilfe in stationären Einrichtungen, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen,
  5. Pflege bezahlen, Pflegewohngeld, Landesregierung Schleswig-Holstein,
  6. Wohngeldgesetz, § 3 Wohngeldberechtigung, Absatz 1 Nummer 3 Bewohner eines Heims, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  7. Wohngeldgesetz, § 7 Ausschluss vom Wohngeld, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  8. Wohngeldgesetz, § 9 Miete, Absatz 3 Höchstbetrag bei Heimbewohnern, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  9. SGB XII, § 94 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.