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Eigenanteil im Pflegeheim sinkt nach 12, 24 und 36 Monaten

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Der Eigenanteil für die Pflege im Pflegeheim sinkt nach 12, 24 und 36 Monaten, weil die Pflegekasse dann 30, 50 und 75 Prozent davon übernimmt. Im ersten Jahr sind es 15 Prozent, und im Bundesschnitt bleiben 1.775 Euro im Monat zu zahlen. Zimmer, Essen und den Anteil für das Gebäude zahlen Sie weiter in voller Höhe.

Kassenzuschuss zur Pflege, erstes Jahr
15 Prozent
§ 43c Absatz 1 SGB XI, Leistungszuschlag bis einschließlich 12 Monate, Stand 1. Januar 2024
Kassenzuschuss zur Pflege ab Monat 37
75 Prozent
§ 43c Absatz 1 SGB XI, Leistungszuschlag nach mehr als 36 Monaten, Stand 1. Januar 2024
Eigenanteil für die Pflege, erstes Jahr
1.775 Euro im Monat
Verband der Ersatzkassen, Auswertung der Eigenanteile in der vollstationären Pflege, 14. Juli 2026, Stand 1. Juli 2026
Ein älterer Mann hält ein Blatt Papier, daneben liegen ein Taschenrechner und eine Lesebrille.
Auf der Heimrechnung steht, welchen Teil Sie selbst zahlen und was die Pflegekasse übernimmt. Bild: KI generiert.

Was ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Der Eigenanteil für die Pflege ist der Teil der Pflegekosten, den die Pflegekasse nicht zahlt. In einem Heim ist er für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Der Pflegegrad ist die Stufe von 1 bis 5, mit der die Pflegekasse festhält, wie viel Hilfe jemand braucht. Auf der Heimrechnung steht dafür oft die Abkürzung EEE, kurz für einrichtungseinheitlicher Eigenanteil. Gemeint ist derselbe Betrag.

Bis Ende 2016 war das anders. Damals stieg der Eigenanteil mit der Pflegestufe, und wer pflegebedürftiger wurde, zahlte mehr. Heute zahlt bei einem höheren Pflegegrad nur die Pflegekasse mehr, und Ihr Anteil bleibt gleich.

Jedes Heim handelt seine Preise selbst mit den Pflegekassen und dem Sozialamt aus. Deshalb ist der Eigenanteil für die Pflege von Haus zu Haus verschieden, auch in derselben Stadt. Im Bundesschnitt lag er am 1. Juli 2026 im ersten Jahr bei 1.775 Euro im Monat. Den Zuschuss der Pflegekasse hat der Verband der Ersatzkassen, kurz vdek, dabei schon abgezogen.

Wie stark sinkt der Eigenanteil nach 12, 24 und 36 Monaten?

Der Eigenanteil für die Pflege sinkt in vier Stufen, weil die Pflegekasse einen Zuschuss dazugibt. Auf der Rechnung heißt dieser Zuschuss Leistungszuschlag. Er steigt mit der Zahl der Monate, in denen die Pflegekasse schon für einen Heimplatz zahlt. Die Stufen gelten seit dem 1. Januar 2024.

Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent, nach mehr als 12 Monaten 30 Prozent. Nach mehr als 24 Monaten sind es 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten 75 Prozent. Hat ein Heim einen Eigenanteil für die Pflege von 2.000 Euro, zahlen Sie im ersten Jahr 1.700 Euro und ab dem vierten Jahr nur noch 500 Euro. Die 2.000 Euro sind ein Rechenbeispiel und kein Durchschnitt.

Rechenbeispiel für ein Heim mit 2.000 Euro Eigenanteil für die Pflege im Monat, bevor die Pflegekasse ihren Zuschuss abzieht.
Zeit, seit die Pflegekasse für das Heim zahltZuschuss der PflegekasseZuschuss im BeispielIhr Teil im Beispiel
Monat 1 bis 1215 Prozent300 Euro1.700 Euro
Monat 13 bis 2430 Prozent600 Euro1.400 Euro
Monat 25 bis 3650 Prozent1.000 Euro1.000 Euro
ab Monat 3775 Prozent1.500 Euro500 Euro

Auch ein angebrochener Monat zählt voll. Zieht Ihre Mutter am 20. eines Monats ein, ist dieser Monat schon ihr erster.

Seit dem 1. Juli 2026 rechnet die Pflegekasse den Zuschuss selbst aus und zahlt ihn direkt an das Heim. Das Heim meldet ihr dafür die nötigen Angaben und stellt Ihnen nur den Rest in Rechnung. Vorher rechnete das Heim, und beim Wechsel in die nächste Stufe kam es oft zu Verzögerungen.

Der Zuschuss senkt Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten nicht

Der Zuschuss senkt nur den Eigenanteil für die Pflege. Unterkunft und Verpflegung senkt er nicht, ebenso wenig die Investitionskosten. Das sind die Kosten für Bau und Sanierung des Hauses, soweit das Bundesland sie nicht bezahlt. Diese Posten zahlen Sie in voller Höhe, egal ob Ihr Angehöriger seit drei Monaten oder seit zehn Jahren im Heim lebt.

Deshalb bleibt die Rechnung auch nach vier Jahren hoch. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kosteten am 1. Juli 2026 im Bundesschnitt zusammen 1.589 Euro im Monat. Dieser Teil der Rechnung sinkt nicht mit der Zeit.

Der Zuschuss senkt 2 Posten, 3 andere nicht

  • Der Eigenanteil für die Pflege sinkt nach 12, 24 und 36 Monaten.
  • Die Ausbildungskosten für neue Pflegekräfte, im Schnitt 128 Euro im Monat, sinken mit, weil sie zum Eigenanteil für die Pflege gehören.
  • Unterkunft und Verpflegung senkt der Zuschuss nicht.
  • Die Investitionskosten senkt der Zuschuss nicht. Ihre Höhe hängt davon ab, wie viel das Bundesland zuschießt.
  • Extras wie zusätzliche Betreuung senkt der Zuschuss ebenfalls nicht. Das Heim darf sie nur berechnen, wenn Sie sie vorher schriftlich vereinbart haben.

Wie rechnen Sie den Zuschuss zum Eigenanteil nach?

Die Zählung beginnt mit dem ersten Monat, in dem die Pflegekasse für einen Heimplatz zahlt. Dafür braucht es mindestens Pflegegrad 2. Das Datum des Vertrags mit dem Heim oder der Tag der Begutachtung spielen keine Rolle.

5 Schritte zum Nachrechnen des Zuschusses

  1. Suchen Sie den ersten Monat, in dem die Pflegekasse für den Heimplatz gezahlt hat. Er zählt voll, auch bei einem Einzug am Monatsende.
  2. Zählen Sie die Monate bis heute. In Monat 1 bis 12 gelten 15 Prozent, ab Monat 13 gelten 30 Prozent, ab Monat 25 gelten 50 Prozent und ab Monat 37 gelten 75 Prozent.
  3. Nehmen Sie den Eigenanteil für die Pflege aus dem Preisblatt des Heims, nicht den Gesamtbetrag, und multiplizieren Sie ihn mit Ihrem Prozentsatz. Das Ergebnis zahlt die Pflegekasse zusätzlich an das Heim.
  4. Vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer Rechnung. Stimmt es nicht, fragen Sie schriftlich nach, welche Stufe und welcher Betrag angesetzt wurden.
  5. Wenden Sie sich bei einem Fehler an die Pflegekasse und nicht nur an das Heim. Seit dem 1. Juli 2026 rechnet die Pflegekasse den Zuschuss selbst aus.

Die Zählung hängt an der Pflegekasse, nicht am Haus. Wer nach zwei Jahren in ein anderes Pflegeheim wechselt, behält seine Stufe. Monate, in denen die Pflegekasse keinen Heimplatz bezahlt, zählen dagegen nicht mit, etwa nach einer dauerhaften Rückkehr nach Hause.

Warum steigt der Eigenanteil im Pflegeheim trotzdem?

Der Zuschuss ist ein Prozentsatz, und der Betrag dahinter wächst. Erhöht ein Heim seine Preise, steigt auch der Eigenanteil für die Pflege, und der gleiche Prozentsatz fängt das nur zum Teil auf. Im Bundesschnitt lagen die Kosten im Pflegeheim am 1. Juli 2026 im ersten Jahr bei 3.364 Euro im Monat. Das waren 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor.

Drei Dinge treiben die Preise. Seit dem 1. September 2022 müssen Heime ihre Pflegekräfte nach Tarif oder nach kirchlichen Regeln bezahlen. Seit dem 1. Juli 2023 dürfen sie mehr Personal je Bewohner einsetzen. Dazu kommen höhere Kosten für Energie, Lebensmittel und Gebäude.

Die festen Beträge der Pflegekasse steigen langsamer. Zuletzt stiegen sie am 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent, die nächste Erhöhung sieht das Gesetz für den 1. Januar 2028 vor. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 will diese Erhöhung streichen und die Beträge ab 2029 jedes Jahr anheben. Beschlossen ist das noch nicht, Bundestag und Bundesrat müssen erst zustimmen.

Zwischen zwei Erhöhungen wächst so der Abstand zwischen Heimpreis und Kassenbetrag. Diese Lücke ist Ihr Eigenanteil.

Wem hilft der Zuschuss, wenn das Sozialamt mitzahlt?

Zahlt das Sozialamt einen Teil der Heimkosten, hilft der Zuschuss vor allem dem Sozialamt. Diese Unterstützung heißt Hilfe zur Pflege. Der Zuschuss senkt den Eigenanteil, und damit sinkt der Betrag, den das Sozialamt dazugibt. Bewohner selbst merken davon wenig.

Was ihnen bleibt, ändert sich nicht. Das ist der Barbetrag, ein Taschengeld für persönliche Ausgaben. Er beträgt mindestens 27 Prozent des Regelsatzes für Alleinstehende. Dieser Regelsatz liegt 2026 wie schon 2025 bei 563 Euro, der Barbetrag also bei mindestens 152,01 Euro im Monat. Dazu kommt Geld für Kleidung, dessen Höhe jedes Bundesland selbst festlegt.

Wer alles selbst zahlt, spürt jede Stufe direkt auf der eigenen Rechnung. Über vier Jahre macht der Unterschied zwischen 15 und 75 Prozent einen fünfstelligen Betrag aus. Rechnen Sie bei der Planung mit dem ersten Jahr als teuerster Zeit und nicht mit einem festen Betrag für alle Jahre.

Häufige Fragen

Was ist der Eigenanteil für die Pflege im Pflegeheim?

Der Eigenanteil für die Pflege ist der Teil der Pflegekosten im Pflegeheim, den die Pflegekasse nicht zahlt. Er ist in einem Heim für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Im Bundesschnitt lag er am 1. Juli 2026 im ersten Jahr bei 1.775 Euro im Monat.

Wie viel Prozent vom Eigenanteil zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?

Die Pflegekasse zahlt im Pflegeheim im ersten Jahr 15 Prozent des Eigenanteils für die Pflege, nach mehr als 12 Monaten 30 Prozent. Nach mehr als 24 Monaten sind es 50 Prozent, nach mehr als 36 Monaten 75 Prozent. Auf der Heimrechnung heißt dieser Zuschuss Leistungszuschlag.

Senkt der Leistungszuschlag auch Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim?

Nein, der Leistungszuschlag senkt nur den Eigenanteil für die Pflege. Unterkunft, Verpflegung und die Kosten für das Gebäude zahlen Bewohner unabhängig von der Wohndauer in voller Höhe. Im Bundesschnitt waren das am 1. Juli 2026 zusammen 1.589 Euro im Monat.

Behält man den Leistungszuschlag beim Wechsel in ein anderes Pflegeheim?

Ja, wer in ein anderes Pflegeheim wechselt, behält seine Stufe beim Leistungszuschlag, dem Zuschuss der Pflegekasse, der mit der Wohndauer steigt. Gezählt werden die Monate, in denen die Pflegekasse für einen Heimplatz zahlt, nicht die Zeit in einem bestimmten Haus. Monate ohne Heimplatz, etwa nach einer Rückkehr nach Hause, zählen nicht mit.

Wer berechnet den Leistungszuschlag im Pflegeheim?

Seit dem 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse den Leistungszuschlag im Pflegeheim selbst. Das Heim schickt ihr die nötigen Angaben, und die Pflegekasse zahlt den Zuschlag direkt an das Heim. Bewohner bekommen nur noch den Rest in Rechnung gestellt.

Warum steigt der Eigenanteil im Pflegeheim trotz Leistungszuschlag?

Der Eigenanteil im Pflegeheim steigt, weil die Heimpreise schneller wachsen als die festen Beträge der Pflegekasse. Diese Beträge stiegen zuletzt am 1. Januar 2025, und nach geltendem Gesetz steigen sie das nächste Mal 2028. Zwischen zwei Erhöhungen wächst die Lücke, und die zahlen Bewohner selbst.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. SGB XI, § 43c Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, Bundesministerium der Justiz,
  2. SGB XI, § 84 Bemessungsgrundsätze (einrichtungseinheitliche Eigenanteile), Bundesministerium der Justiz,
  3. SGB XI, § 82 Finanzierung der Pflegeeinrichtungen, Bundesministerium der Justiz,
  4. SGB XI, § 30 Dynamisierung, Bundesministerium der Justiz,
  5. SGB XI, § 113c Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Bundesministerium der Justiz,
  6. SGB XII, § 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen, Bundesministerium der Justiz,
  7. Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 vom 17. Oktober 2025, Bundesministerium der Justiz,
  8. Eigenanteile in der vollstationären Pflege, Auswertung zum 1. Juli 2026, Verband der Ersatzkassen e. V.,
  9. Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes, Kabinettsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 30. September 2026, Bundesministerium für Gesundheit,

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.