Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege teilen sich 3.539 Euro
Kurzzeitpflege heißt, dass Ihr Angehöriger für einige Wochen in ein Pflegeheim zieht, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Verhinderungspflege heißt, dass er zu Hause bleibt und eine andere Person die Pflege übernimmt. Das ist nötig, wenn etwa die pflegende Tochter krank ist oder Urlaub braucht.
Für beide Leistungen zusammen zahlt die Pflegekasse bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr. Diesen gemeinsamen Jahresbetrag gibt es seit dem 1. Juli 2025 für alle mit Pflegegrad 2 oder höher. Vorher gab es zwei getrennte Beträge mit eigenen Regeln.
Die 3.539 Euro sind eine Obergrenze für beide Leistungen zusammen, kein Betrag je Leistung. Wer im Frühjahr die Verhinderungspflege voll nutzt, hat im Herbst für eine Kurzzeitpflege nichts mehr übrig. Umgekehrt können Sie den ganzen Betrag für eine Kurzzeitpflege nutzen, wenn zu Hause niemand vertreten werden muss.
Kurzzeitpflege findet im Heim statt, Verhinderungspflege zu Hause
Der wichtigste Unterschied ist der Ort. Kurzzeitpflege findet in einem Pflegeheim statt, Verhinderungspflege in der Wohnung Ihres Angehörigen. Beide helfen, wenn die Pflege zu Hause für eine Zeit nicht klappt.
Kurzzeitpflege passt, wenn Ihr Angehöriger vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden kann, auch nicht mit Tagespflege. Das ist oft nach einem Krankenhausaufenthalt so oder in einer Krise. Verhinderungspflege passt, wenn die gewohnte Pflegeperson ausfällt, Ihr Angehöriger aber zu Hause bleiben kann.
Beide Leistungen dauern höchstens 8 Wochen im Jahr, und beide zahlt die Kasse aus demselben Topf von 3.539 Euro. In beiden Fällen läuft außerdem die Hälfte des Pflegegeldes weiter.
| Frage | Kurzzeitpflege | Verhinderungspflege |
|---|---|---|
| Wo wird gepflegt? | In einem Pflegeheim | Zu Hause |
| Wann passt sie? | Die Pflege zu Hause geht vorübergehend nicht, etwa nach dem Krankenhaus | Die pflegende Person fällt aus, etwa durch Urlaub oder Krankheit |
| Ab welchem Pflegegrad? | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 2 |
| Wie lange im Jahr? | Bis zu 8 Wochen | Bis zu 8 Wochen |
| Wie viel Geld? | Bis zu 3.539 Euro, gemeinsam mit der Verhinderungspflege | Bis zu 3.539 Euro, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege |
| Was zahlen Sie selbst? | Zimmer, Essen, Investitionskosten für das Gebäude und Pflege über dem Jahresbetrag | Alles über dem Jahresbetrag, bei nahen Verwandten gelten engere Grenzen |
| Läuft das Pflegegeld weiter? | Zur Hälfte, bis zu 8 Wochen | Zur Hälfte, bis zu 8 Wochen |
Springt ein naher Verwandter ein, zahlt die Kasse weniger. Gemeint sind Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad, also etwa Kinder, Enkel, Geschwister und Schwiegerkinder, dazu alle, die im selben Haushalt leben. Pflegen sie nicht beruflich, ersetzt die Kasse in der Regel nur das Pflegegeld für zwei Monate, bei Pflegegrad 3 also zwei Mal 599 Euro. Fahrtkosten oder Verdienstausfall der Vertretung zahlt die Kasse auf Nachweis zusätzlich, zusammen aber höchstens 3.539 Euro im Jahr.
Was die Kurzzeitpflege Sie selbst kostet
In der Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse nur die Kosten für Pflege und Betreuung. Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten zahlen Sie selbst. Investitionskosten sind der Anteil für Gebäude und Ausstattung des Heims, den jeder Bewohner trägt. Alle drei Posten berechnet das Heim pro Tag, und sie hängen nicht vom Pflegegrad ab.
Dazu kommen Pflegekosten, die über den noch freien Rest der 3.539 Euro hinausgehen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 ist der Betrag oft nach wenigen Wochen aufgebraucht, obwohl die 8 Wochen noch nicht um sind. Rechnen Sie deshalb mit dem Geld und nicht mit den Wochen.
Drei Quellen helfen beim Rest. Den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat dürfen Sie für die Kurzzeitpflege einsetzen, und was davon im Vorjahr übrig blieb, noch bis Ende Juni. Die Hälfte des Pflegegeldes läuft bis zu 8 Wochen weiter. Reicht das Geld nicht, beantragen Sie beim Sozialamt Hilfe zur Pflege, also Geld für Pflegekosten, die jemand nicht selbst zahlen kann.
In Ausnahmefällen geht Kurzzeitpflege auch in einer anderen geeigneten Einrichtung, etwa einem Haus für Menschen mit Behinderung. Das gilt, wenn kein zugelassenes Pflegeheim einen Platz hat oder die Unterbringung dort nicht zumutbar ist. Klären Sie die Kosten in diesem Fall vorher schriftlich mit der Pflegekasse.
Verhinderungspflege ohne Wartezeit und ohne Antrag vorab
Bis Ende Juni 2025 gab es Verhinderungspflege erst, wenn Ihr Angehöriger schon sechs Monate zu Hause gepflegt worden war. Diese Wartezeit ist seit dem 1. Juli 2025 weggefallen. Ratgeber, die sie noch nennen, sind veraltet.
Einen Antrag vorab brauchen Sie nicht. Sie organisieren die Vertretung, bezahlen sie und reichen danach die Belege bei der Pflegekasse ein. Dafür haben Sie Zeit bis zum Ende des folgenden Jahres. Eine Vertretung im März 2026 können Sie also noch bis zum 31. Dezember 2027 abrechnen.
Heime und Pflegedienste müssen Ihnen nach einer Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege sofort eine schriftliche Übersicht der Kosten geben. Darauf steht, welcher Betrag über die 3.539 Euro abgerechnet werden soll. So sehen Sie, wie viel vom Jahresbetrag noch frei ist.
Hat Ihr Angehöriger mindestens Pflegegrad 2?
Soll er für diese Zeit in ein Pflegeheim ziehen?
Hat ein zugelassenes Pflegeheim einen freien Platz?
Das ist Kurzzeitpflege, und die Kasse zahlt die Pflege bis zum freien Rest der 3.539 Euro. Zimmer, Essen und Investitionskosten zahlen Sie selbst.
In Ausnahmefällen geht Kurzzeitpflege auch in einer anderen geeigneten Einrichtung. Holen Sie vorher die schriftliche Zusage der Pflegekasse ein.
Das ist Verhinderungspflege zu Hause. Pflegt ein naher Verwandter nicht beruflich, ersetzt die Kasse meist nur das Pflegegeld für zwei Monate plus Auslagen.
Beide Leistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat und prüfen Sie, ob ein höherer Pflegegrad in Frage kommt.
Wie finden Sie nach dem Krankenhaus einen Kurzzeitpflegeplatz?
Meist führt der Weg in die Kurzzeitpflege über das Krankenhaus. Jedes Krankenhaus muss die Entlassung vorbereiten und klären, wie es danach weitergeht. Ihr Ansprechpartner dafür ist der Sozialdienst des Krankenhauses.
Sprechen Sie den Sozialdienst in den ersten Tagen an, nicht erst am Tag der Entlassung. Er kennt die Heime in der Umgebung, die kurzfristig Gäste aufnehmen. Hat Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad, muss der Gutachter spätestens am fünften Arbeitstag nach dem Antrag ins Krankenhaus kommen.
- Sprechen Sie in den ersten Tagen mit dem Sozialdienst des Krankenhauses.
- Fehlt noch der Pflegegrad, stellen Sie sofort den Antrag bei der Pflegekasse und nennen Sie den Krankenhausaufenthalt.
- Fragen Sie bei mehreren Heimen gleichzeitig nach einem Platz. Feste Plätze für Kurzzeitpflege sind selten, die meisten Heime nutzen dafür gerade freie Dauerplätze.
- Lassen Sie sich den Preis pro Tag schriftlich geben, getrennt nach Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
- Fragen Sie die Pflegekasse, wie viel von den 3.539 Euro in diesem Jahr noch frei ist.
- Klären Sie früh, ob Ihr Angehöriger wieder nach Hause kann. Wenn nicht, suchen Sie schon während der Kurzzeitpflege einen Dauerplatz, denn Wartezeiten sind die Regel.
Pflegegeld und Dauerplatz während der Kurzzeitpflege
Während der Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weiter, für bis zu 8 Wochen im Jahr. Bei Pflegegrad 3 sind das 299,50 Euro im Monat, bei Pflegegrad 5 sind es 495 Euro. Über dieses Geld verfügen Sie frei, zum Beispiel für den Teil der Heimkosten, den Sie selbst tragen. Dasselbe gilt während einer Verhinderungspflege.
Oft wird die Kurzzeitpflege zur Brücke in einen festen Heimplatz. Wer schon als Gast im Haus wohnt, rückt bei einem frei werdenden Dauerplatz oft zuerst nach. Fragen Sie deshalb beim Einzug, wie das Heim seine Warteliste führt, und suchen Sie parallel einen Pflegeheimplatz in anderen Häusern.
Eine Übersicht über freie Plätze für Kurzzeitpflege gibt es in Deutschland nicht. Die amtliche Pflegestatistik zählt Heime und Plätze, aber nicht, welcher Platz an einem bestimmten Tag frei ist. Ohne Telefonieren geht es deshalb nicht.
Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es 2026 für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammen zahlt die Pflegekasse 2026 bis zu 3.539 Euro im Jahr. Der Betrag gilt seit dem 1. Juli 2025 für alle ab Pflegegrad 2. Er ist eine gemeinsame Obergrenze für beide Leistungen, kein Betrag je Leistung.
Gibt es bei der Verhinderungspflege noch eine Wartezeit von sechs Monaten?
Nein, die Wartezeit von sechs Monaten bei der Verhinderungspflege ist am 1. Juli 2025 weggefallen. Die pflegende Person muss vorher nicht mehr ein halbes Jahr gepflegt haben.
Was muss man bei der Kurzzeitpflege selbst bezahlen?
Bei der Kurzzeitpflege zahlen Sie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst, also den Anteil für Gebäude und Ausstattung des Heims. Dazu kommen Pflegekosten, die über den freien Rest der 3.539 Euro hinausgehen. Lassen Sie sich den Preis pro Tag vor der Aufnahme aufschlüsseln.
Muss man Verhinderungspflege vorher bei der Pflegekasse beantragen?
Nein, Verhinderungspflege müssen Sie vorher nicht beantragen. Sie reichen die Belege nach der Vertretung bei der Pflegekasse ein. Dafür haben Sie Zeit bis zum Ende des Jahres, das auf die Vertretung folgt.
Läuft das Pflegegeld während der Kurzzeitpflege weiter?
Ja, während der Kurzzeitpflege läuft die Hälfte des Pflegegeldes weiter, für bis zu 8 Wochen im Jahr. Bei Pflegegrad 3 sind das 299,50 Euro im Monat. Dasselbe gilt während einer Verhinderungspflege.
Gibt es Kurzzeitpflege auch bei Pflegegrad 1?
Nein, Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 können Sie aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für eine Kurzzeitpflege einsetzen. Diesen Zuschuss bekommen alle mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden.
