Was bedeutet vollstationäre Pflege?
Vollstationäre Pflege bedeutet, dass ein pflegebedürftiger Mensch ganz in ein Pflegeheim zieht. Er wohnt dort, bekommt dort sein Essen und wird Tag und Nacht gepflegt. Das Wort grenzt das Heim von der Tagespflege oder Nachtpflege ab. Dort verbringt jemand nur einen Teil des Tages im Haus und lebt sonst zu Hause.
Auch die Kurzzeitpflege findet im Pflegeheim statt, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Sie ist aber auf acht Wochen im Jahr begrenzt.
Im Dezember 2023 lebten rund 800.000 Menschen vollstationär in einem Pflegeheim, das war jeder siebte Pflegebedürftige. Das Statistische Bundesamt zählte zum selben Stichtag 16.505 Pflegeheime, davon 11.250 mit Plätzen für die dauerhafte Pflege.
Welche Leistungen gehören zur vollstationären Pflege?
Das Pflegeheim schuldet Ihrem Angehörigen alle Pflege, die er nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit braucht. Dafür vereinbart das Heim mit den Pflegekassen feste Tagessätze. Für diese Pflege darf es nur diese Sätze berechnen und keine Aufschläge für einzelne Handgriffe.
Was im Einzelnen dazugehört, legen Pflegekassen und Heimträger in jedem Bundesland in einem eigenen Vertrag fest. Die Bereiche sind überall gleich, die Einzelheiten nicht. Die Beispiele in der Tabelle stammen aus dem Vertrag für Baden-Württemberg, der seit Januar 2025 gilt.
Zwei Begriffe tauchen dabei immer wieder auf. Grundpflege ist die Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und auf der Toilette. Behandlungspflege umfasst Aufgaben, die ein Arzt anordnet und die Pflegekräfte ausführen, etwa Verbände oder Spritzen.
| Bereich | Was das Heim zum Beispiel tut | Wer bezahlt |
|---|---|---|
| Grundpflege | Waschen, Baden, Zähne putzen, Rasieren, Anziehen, Hilfe auf der Toilette, Inkontinenzmaterial wechseln, Hilfe beim Essen, Aufstehen und Gehen | Pflegekasse mit festem Betrag, den Rest Sie |
| Betreuung | Gespräche und Beschäftigung, die zur Lebensgeschichte passen. Behördentermine und Kontakte zu Angehörigen organisieren, wenn niemand aus der Familie das übernimmt | Pflegekasse mit festem Betrag, den Rest Sie |
| Behandlungspflege | Verbände wechseln, Spritzen geben, Medikamente geben, Blutdruck und Blutzucker messen, Kompressionsstrümpfe anziehen, immer nach ärztlicher Anordnung | Pflegekasse mit festem Betrag, den Rest Sie |
| Wohnen und Essen | Zimmer reinigen, Strom und Wasser, drei Mahlzeiten, Zwischenmahlzeiten und Getränke, Diät nach ärztlicher Anordnung, Wäsche maschinell waschen und kennzeichnen | Sie selbst |
| Gebäude und Ausstattung | Das Haus bauen, ausstatten und instand halten | Sie selbst, soweit das Land nichts dazugibt |
Dazu kommt die zusätzliche Betreuung, etwa Singen, Vorlesen oder Spazierengehen. Jeder Bewohner hat Anspruch darauf, nicht nur Menschen mit Demenz. Die Pflegekasse bezahlt sie vollständig, und das Heim darf diese Kosten nicht auf die Rechnung setzen.
Was zahlt die Pflegekasse bei vollstationärer Pflege?
Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 einen festen Betrag im Monat, und zwar direkt an das Heim. Bei Pflegegrad 2 sind es 805 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 1.319 Euro. Bei Pflegegrad 4 zahlt sie 1.855 Euro, bei Pflegegrad 5 sind es 2.096 Euro. Diese Beträge gelten seit Januar 2025 und sind 2026 unverändert.
Mit Pflegegrad 1 gibt es nur einen Zuschuss von 131 Euro im Monat. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 sieht vor, diesen Zuschuss ab 2027 nur noch Bewohnern zu zahlen, die ihn 2026 schon bekommen. Beschlossen ist das noch nicht, Bundestag und Bundesrat müssen sich erst damit befassen.
Was die Pflege mehr kostet als der feste Betrag, zahlen Sie als Eigenanteil für die Pflege. Das ist der Teil der Pflegekosten, den die Pflegekasse nicht übernimmt. Er ist für alle Bewohner eines Hauses mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch.
Auf diesen Eigenanteil zahlt die Pflegekasse einen Leistungszuschlag. Das ist ein Zuschuss, der mit der Wohndauer steigt. Er beträgt 15 Prozent im ersten Jahr und 75 Prozent nach mehr als drei Jahren. Seit Juli 2026 rechnet die Pflegekasse den Zuschlag selbst aus und zahlt ihn direkt an das Heim.
Im Bundesdurchschnitt zahlten Bewohner zum Stichtag im Juli 2026 im ersten Jahr 3.364 Euro im Monat selbst. Darin stecken 1.775 Euro Eigenanteil für die Pflege, 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung und 521 Euro Investitionskosten. Investitionskosten sind die Kosten für Gebäude und Ausstattung.
Die Kosten im Pflegeheim schwanken stark nach Bundesland, von 2.891 Euro in Sachsen-Anhalt bis 3.761 Euro in Bremen.
Was gehört nicht zu den Leistungen im Pflegeheim?
Ärzte gehören nicht zum Pflegeheim. Hausarzt und Fachärzte kommen von außen und rechnen mit der Krankenkasse ab, und Ihr Angehöriger darf seinen Arzt frei wählen. Den Hausarzt im Pflegeheim behält er, wenn dieser weiter Hausbesuche im Heim macht.
Auch Medikamente und eigene Hilfsmittel wie ein Hörgerät laufen über die Krankenkasse. Hilfsmittel für den üblichen Pflegealltag muss dagegen das Heim bereithalten.
In Baden-Württemberg nennt der Landesvertrag ausdrücklich vier Dinge, die das Heim nicht schuldet. In anderen Ländern können die Einzelheiten abweichen.
- Friseur und Fußpflege, wenn sie über das einfache Schneiden gesunder Zehennägel hinausgeht. Das Heim stellt nur den Kontakt her.
- Die Begleitung zu Arzt- oder Notarterminen außerhalb des Hauses. Das Heim plant den Termin, stellt aber keine Begleitung.
- Handwäsche, chemische Reinigung sowie Näh- und Flickarbeiten an der Kleidung.
- Reinigung, Wartung und Reparatur von Geräten und Möbeln, die Ihr Angehöriger mitgebracht hat.
Zusatzleistungen wie besonderen Komfort beim Wohnen und Essen oder mehr Pflege als nötig darf das Heim nur berechnen, wenn Sie das vorher schriftlich vereinbart haben.
Wer pflegt und betreut im Pflegeheim?
Die Pflege im Heim steht ständig unter der Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft. Diese verantwortliche Fachkraft braucht eine Pflegeausbildung und zwei Jahre Berufserfahrung aus den letzten acht Jahren. Dazu kommt eine Weiterbildung für Leitungsaufgaben, die mindestens 460 Stunden umfassen soll.
Daneben arbeiten zusätzliche Betreuungskräfte. Sie sind keine Pflegekräfte. Sie malen, singen, lesen vor oder gehen mit den Bewohnern spazieren und nehmen sich Zeit für Gespräche. Vorher haben sie mindestens 160 Unterrichtsstunden und ein zweiwöchiges Praktikum absolviert, danach bilden sie sich jedes Jahr 16 Stunden fort.
Für Körperpflege oder Hausarbeit darf das Heim die Betreuungskräfte nicht regelmäßig einplanen.
Ärzte und Apotheken arbeiten von außen mit dem Heim zusammen. Dafür gibt es Verträge zwischen dem Heim und Ärzten und zwischen dem Heim und Apotheken. Die freie Wahl von Arzt und Apotheke bleibt Ihrem Angehörigen trotzdem.
Ist ein Altenheim etwas anderes als ein Pflegeheim?
Im Alltag stehen Altenheim, Seniorenheim und Pflegeheim heute oft für dasselbe, nämlich ein Haus mit Pflege rund um die Uhr. Das Wort Altenheim wird zunehmend als anderes Wort für Pflegeheim benutzt.
Früher gab es drei Stufen. Im Altenwohnheim lebten ältere Menschen weitgehend selbständig in kleinen Wohnungen. Im Altenheim führten sie keinen eigenen Haushalt mehr, brauchten aber wenig Pflege. Erst das Altenpflegeheim bot volle Pflege für Menschen, die sich nicht mehr selbst versorgen konnten.
Für das Geld zählt nicht der Name am Haus. Die Pflegekasse zahlt ihren festen Betrag nur an ein zugelassenes Pflegeheim, also an ein Haus mit einem Vertrag mit den Pflegekassen. Fragen Sie deshalb vor dem Einzug, ob das Haus diesen Vertrag hat.
Hat das Haus einen Vertrag mit den Pflegekassen als Pflegeheim?
Das Haus ist ein zugelassenes Pflegeheim, egal ob es Altenheim oder Seniorenheim heißt. Die Pflegekasse zahlt dort ab Pflegegrad 2 ihren festen Betrag.
Mieten Sie dort eine eigene Wohnung?
Das ist meist Betreutes Wohnen. Pflege kommt dort über einen ambulanten Pflegedienst und wird wie zu Hause bezahlt.
Das Haus ist kein zugelassenes Pflegeheim, und die Pflegekasse zahlt dort keinen Heimbetrag. Lassen Sie sich vor dem Vertrag im Pflegestützpunkt beraten.
Häufige Fragen
Ist ein Altenheim dasselbe wie ein Pflegeheim?
Ja, im Alltag meinen Altenheim, Seniorenheim und Pflegeheim heute meist dasselbe Haus mit Pflege rund um die Uhr. Früher stand Altenheim für Menschen, die nur wenig Pflege brauchten. Für die Pflegekasse zählt allein, ob das Haus als Pflegeheim zugelassen ist.
Wie viel zahlt die Pflegekasse bei vollstationärer Pflege im Monat?
Die Pflegekasse zahlt bei vollstationärer Pflege je nach Pflegegrad 805 bis 2.096 Euro im Monat direkt an das Pflegeheim. Bei Pflegegrad 1 gibt es nur einen Zuschuss von 131 Euro. Dazu kommt ein Leistungszuschlag auf den Eigenanteil für die Pflege, der mit der Wohndauer von 15 auf 75 Prozent steigt.
Ist der Arzt in den Kosten für das Pflegeheim enthalten?
Nein, Arztbesuche im Pflegeheim bezahlt die Krankenkasse und nicht das Heim. Hausarzt und Fachärzte kommen von außen, und Ihr Angehöriger darf seinen Arzt frei wählen. Das Heim gibt aber Medikamente und wechselt Verbände, wenn der Arzt das anordnet.
Wäscht das Pflegeheim auch die persönliche Kleidung?
Ob das Pflegeheim die persönliche Kleidung wäscht, hängt vom Bundesland und vom Heimvertrag ab. In Baden-Württemberg gehören maschinelles Waschen, Kennzeichnen und Bügeln dazu. Handwäsche, chemische Reinigung und Flickarbeiten gehören dort nicht dazu.
