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Palliativversorgung im Pflegeheim und Sterbebegleitung

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Palliativversorgung im Pflegeheim bedeutet, dass Ihr Angehöriger bis zuletzt im Heim bleiben kann und die Pflege darauf zielt, Schmerzen und andere Beschwerden zu lindern. Sterbebegleitung gehört zur Pflege, die das Heim schuldet. Reicht das nicht, kommt ein Palliativteam ins Haus, das die Krankenkasse bezahlt. Ehrenamtliche Hospizbegleiter kommen kostenlos dazu.

Begleitung durch einen Hospizdienst kostet
0 Euro
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband, Ambulante Hospizarbeit, Stand 2. Oktober 2026
Ambulante Hospizdienste in Deutschland
rund 1.500 Dienste
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband, Ambulante Hospizarbeit, Stand 2. Oktober 2026
Eine Angehörige sitzt im Abendlicht am Bett eines älteren Menschen im Pflegeheim und hält seine Hand.
In der letzten Lebensphase zählen Nähe, Ruhe und eine gute Begleitung. Bild: KI generiert.

Kann man im Pflegeheim sterben, ohne ins Krankenhaus zu müssen?

Ja. Sterbebegleitung gehört zur Pflege, die ein Pflegeheim leisten muss. In Baden-Württemberg verlangt der Landesvertrag ausdrücklich, dass die Begleitung den biografischen, kulturellen und religiösen Hintergrund des Sterbenden achtet und seine Wünsche berücksichtigt.

Palliativ heißt lindernd. Wenn eine Krankheit nicht mehr heilbar ist, steht nicht mehr die Heilung im Vordergrund. Ziel ist dann, Schmerzen und andere Beschwerden zu lindern und die verbleibende Zeit so angenehm wie möglich zu machen.

Für viele Menschen ist das Pflegeheim der Ort, an dem sie sterben. Eine Auswertung aller Totenscheine aus Bochum, Münster und den Kreisen Borken und Coesfeld ergab für 2017, dass 20,4 Prozent der Verstorbenen im Pflegeheim starben. Im Jahr 2001 waren es dort noch 13,1 Prozent.

Welche Palliativversorgung gibt es im Pflegeheim?

Am Lebensende arbeiten im Pflegeheim mehrere Stellen zusammen. Pflegekräfte und der Hausarzt im Pflegeheim bleiben die ersten Ansprechpartner. Wird die Versorgung sehr aufwendig, kommt ein spezialisiertes Palliativteam dazu, und ehrenamtliche Hospizbegleiter schenken Zeit und Gespräche.

Wer am Lebensende im Pflegeheim hilft, was diese Hilfe leistet, wer sie anstößt und wer sie bezahlt.
HilfeWas sie leistetWer sie anstößtWer bezahlt
Pflegekräfte des HeimsPflege, Begleitung und Gespräche bis zuletzt, nach den Wünschen des SterbendenGehört zur Pflege im HeimPflegekasse mit festem Betrag, den Rest Sie
HausarztBehandlung von Schmerzen und Beschwerden, Medikamente, Absprachen mit dem HeimSie oder das HeimKrankenkasse
PalliativteamÄrzte und Pflegekräfte mit Zusatzausbildung, Schmerztherapie, Erreichbarkeit rund um die UhrHausarzt oder Krankenhausarzt mit einer VerordnungKrankenkasse
Ambulanter HospizdienstEhrenamtliche Begleiter für Bewohner und Angehörige, Gespräche, Dasein, EntlastungSie oder das HeimKostenlos für Sie
VersorgungsplanungGespräche über Wünsche für die letzte Lebensphase und für NotfälleDas Heim, wenn es sie anbietetKrankenkasse
Beratung der KrankenkasseÜberblick über Hilfen in der Region und Unterstützung bei der KontaktaufnahmeSie selbstKrankenkasse

Ihre Krankenkasse muss Sie zur Hospiz- und Palliativversorgung beraten, wenn Sie das wünschen. Sie nennt Ihnen die Ansprechpartner in Ihrer Region und hilft bei der Kontaktaufnahme. Angehörige können auf Wunsch an der Beratung teilnehmen. Deutschlandweit gibt es rund 1.500 ambulante Hospizdienste, die auch ins Pflegeheim kommen.

Wann kommt ein Palliativteam ins Pflegeheim?

Ein Palliativteam leistet die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, kurz SAPV. Ärzte und Pflegekräfte mit besonderer Ausbildung in der Palliativversorgung kommen dafür ins Heim. Bewohner eines Pflegeheims haben darauf denselben Anspruch wie Menschen zu Hause.

Voraussetzung ist eine Krankheit, die nicht heilbar ist, fortschreitet und weit fortgeschritten ist. Die Lebenserwartung ist auf Tage, Wochen oder Monate gesunken, und die Versorgung ist besonders aufwendig.

Das Team lindert Schmerzen und andere Beschwerden, setzt etwa Medikamentenpumpen ein und berät Pflegekräfte und Angehörige. Es ist rund um die Uhr erreichbar, auch für Krisen in der Nacht. Je nach Bedarf berät es nur, koordiniert die Versorgung, übernimmt einen Teil davon oder versorgt ganz.

Die SAPV verordnet der Hausarzt. Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus kann sie auch der Krankenhausarzt verordnen, in der Regel für höchstens 7 Tage. Die Verordnung muss bis zum dritten Arbeitstag nach der Ausstellung bei der Krankenkasse sein, dann zahlt die Kasse bis zu ihrer Entscheidung.

Was ist die Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase?

Die Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein Gesprächsangebot im Pflegeheim. Geschulte Berater sprechen mit Ihrem Angehörigen darüber, was er am Lebensende möchte und was nicht. Die Teilnahme ist freiwillig, und die Krankenkasse bezahlt sie.

In einer Fallbesprechung geht es darum, wie die letzte Lebensphase und das Sterben medizinisch ablaufen können und was in einem Notfall geschehen soll. Der Hausarzt ist dabei, Angehörige auf Wunsch auch. Das Heim hält die Ergebnisse schriftlich fest und bereitet vor, was Rettungsdienst und Krankenhaus im Notfall wissen müssen.

Pflegeheime können dieses Angebot machen, müssen es aber nicht. Fragen Sie deshalb danach. Ändert sich der Zustand Ihres Angehörigen deutlich, kann die Besprechung wiederholt werden.

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Festlegung, in welche Untersuchungen und Behandlungen jemand für später einwilligt und welche er ablehnt. Sie gehört wie die Vorsorgevollmacht zu den Rechten im Pflegeheim, die Ihr Angehöriger am besten schon vor dem Einzug regelt.

Kann ein Bewohner aus dem Pflegeheim ins Hospiz wechseln?

Ein Wechsel aus dem Pflegeheim in ein stationäres Hospiz ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Die Begleitung Sterbender gehört zum Auftrag des Pflegeheims selbst. Ein Hospiz kommt in Frage, wenn der Bedarf so hoch ist, dass auch Palliativteam und Hospizdienst die Versorgung im Heim nicht sichern können.

Das kann etwa bei einer sehr aufwendigen Schmerztherapie der Fall sein. Ein Arzt muss die Notwendigkeit schriftlich bestätigen, und die Krankenkasse bewilligt zunächst 4 Wochen. Die berechtigten Wünsche Ihres Angehörigen sind dabei zu berücksichtigen.

Im Hospiz zahlt Ihr Angehöriger keinen Eigenanteil. Krankenkasse und Pflegekasse tragen die Kosten, den Rest trägt das Hospiz selbst.

Reicht die Versorgung im Pflegeheim am Lebensende?

Lassen sich Schmerzen und Beschwerden mit Hausarzt und Pflegekräften ausreichend lindern?

Ja

Ihr Angehöriger bleibt im Heim. Ein ambulanter Hospizdienst kann ihn und Sie zusätzlich begleiten.

Nein

Reicht es, wenn ein Palliativteam ins Heim kommt?

Ja

Der Hausarzt verordnet die spezialisierte Palliativversorgung, und die Krankenkasse bezahlt sie.

Nein

Ein Wechsel ins Hospiz ist möglich. Ein Arzt bestätigt das schriftlich, und die Krankenkasse bewilligt zunächst 4 Wochen.

5 Fragen zur Sterbebegleitung an das Pflegeheim

Der Medizinische Dienst prüft Pflegeheime im Auftrag der Pflegekassen. Dabei fragt er auch, wie ein Heim Sterbende und ihre Angehörigen begleitet. Dieselben fünf Fragen können Sie schon vor dem Einzug stellen.

  • Gibt es ein schriftliches Konzept für die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen?
  • Arbeitet das Heim mit Palliativdiensten und Hospizen zusammen, und kennt es die Ansprechpartner mit Namen?
  • Fragt das Heim die Wünsche Ihres Angehörigen für eine Krise und für das Sterben ab?
  • Kennen die Mitarbeiter Patientenverfügung und Vollmacht, und liegen diese jederzeit bereit?
  • Werden Sie im Sterbefall direkt informiert, so wie Sie es wünschen?

Ob ein Heim mit einem Hospiz- und Palliativnetz zusammenarbeitet, muss es außerdem gut sichtbar aushängen. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft rät, auch zu fragen, ob Angehörige in den letzten Lebenstagen begleiten können.

Häufige Fragen

Muss ein sterbender Bewohner aus dem Pflegeheim ins Krankenhaus?

Nein, ein sterbender Bewohner kann im Pflegeheim bleiben. Sterbebegleitung gehört zur Pflege im Heim, und Hausarzt, Palliativteam und Hospizdienst kommen ins Haus. Ob im Notfall noch ein Krankenhaus gerufen werden soll, lässt sich vorher in der Versorgungsplanung und in einer Patientenverfügung festhalten.

Was kostet ein ambulanter Hospizdienst im Pflegeheim?

Ein ambulanter Hospizdienst kostet die Familie nichts, auch nicht im Pflegeheim. Die Krankenkassen fördern diese Dienste. Ehrenamtliche Begleiter unterstützen Bewohner und Angehörige, auch wenn ein Gespräch wegen einer Demenz kaum noch möglich ist.

Wer verordnet die spezialisierte Palliativversorgung im Pflegeheim?

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung im Pflegeheim verordnet der Hausarzt. Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus kann der Krankenhausarzt sie für in der Regel höchstens 7 Tage verordnen. Liegt die Verordnung bis zum dritten Arbeitstag bei der Krankenkasse, zahlt diese bis zu ihrer Entscheidung.

Zahlt man im Hospiz einen Eigenanteil?

Nein, im stationären Hospiz zahlen Bewohner keinen Eigenanteil. Krankenkasse und Pflegekasse tragen die Kosten, den Rest trägt das Hospiz. Aus dem Pflegeheim ist ein Wechsel ins Hospiz aber nur möglich, wenn die Versorgung im Heim trotz Palliativteam nicht ausreicht.

Ist die Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase im Pflegeheim Pflicht?

Nein, die Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist freiwillig. Pflegeheime können sie anbieten, und die Krankenkasse bezahlt sie. Fragen Sie das Heim, ob es diese Gespräche anbietet und wer sie führt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. SGB XI, § 28 Leistungsarten, Grundsätze, Absatz 4 Sterbebegleitung, Bundesministerium der Justiz,
  2. SGB V, § 37b Spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Bundesministerium der Justiz,
  3. SGB V, § 39a Stationäre und ambulante Hospizleistungen, Bundesministerium der Justiz,
  4. SGB V, § 39b Hospiz- und Palliativberatung durch die Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz,
  5. SGB V, § 132g Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase, Bundesministerium der Justiz,
  6. SGB XI, § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Absatz 1b, Bundesministerium der Justiz,
  7. BGB, § 1827 Patientenverfügung, Bundesministerium der Justiz,
  8. Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV-RL), zuletzt geändert am 15.09.2022, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  9. Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung, i. d. F. vom 18.11.2024, GKV-Spitzenverband und Spitzenorganisationen der stationären Hospize, bereitgestellt vom vdek,
  10. Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase, AOK-Bundesverband, AOK Gesundheitspartner,
  11. Ambulante Hospizarbeit, Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e. V.,
  12. Sterbeorttrend und Häufigkeit einer ambulanten Palliativversorgung am Lebensende, Dtsch Arztebl Int 2021; 118: 331-8, Deutsches Ärzteblatt, Burkhard Dasch und Peter K. Zahn,
  13. Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär), Fassung 2022, Qualitätsaspekt 6.2 Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen, Medizinischer Dienst Bund,
  14. Rahmenvertrag für vollstationäre Pflege gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg vom 20.09.2024, in Kraft seit 01.01.2025, Landesverbände der Pflegekassen und Verbände der Einrichtungsträger in Baden-Württemberg, bereitgestellt vom vdek,
  15. Hilfe beim Helfen, Modul 8, Verschiedene Wohnformen und Abschluss, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.