Welche Verträge Sie im Betreuten Wohnen schließen
Für die Wohnung schließen Sie einen Mietvertrag, manche kaufen die Wohnung auch. Für die Grundleistungen, also Ansprechperson und Hausnotruf, kommt ein zweiter Vertrag dazu, meist ein Dienstvertrag. Er ist in der Regel an den Mietvertrag gekoppelt und lässt sich nicht getrennt abschließen oder kündigen.
Pflege gehört nicht dazu. Wenn Sie Pflege brauchen, schließen Sie einen eigenen Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst.
Wann das Gesetz über Heimverträge gilt
Das Gesetz über Heimverträge schützt Sie, wenn ein Anbieter Ihnen Wohnraum überlässt und zugleich Pflege oder Betreuung leistet. Es gilt aber nicht, wenn der Anbieter neben der Wohnung nur allgemeine Hilfen bietet, also einen Notruf, Hilfe im Haushalt oder die Vermittlung eines Pflegedienstes. Für das übliche Betreute Wohnen mit Notruf und Sprechstunde gilt deshalb meist nur das Mietrecht.
Das Gesetz gilt auch bei getrennten Verträgen, wenn diese gekoppelt sind. Gekoppelt sind sie in drei Fällen:
- Der Mietvertrag kann nur zusammen mit dem Vertrag über Pflege oder Betreuung bestehen.
- Sie können die Wohnung nicht behalten, ohne auch diesen Vertrag zu behalten.
- Der Anbieter vergibt die Wohnung nur, wenn Sie auch diesen Vertrag abschließen.
Bietet der Anbieter neben der Wohnung nur Notruf, Hilfe im Haushalt oder die Vermittlung von Pflege?
Dann gilt das Gesetz über Heimverträge nicht. Für die Wohnung gilt das Mietrecht, für die Grundleistungen Ihr Dienstvertrag.
Hängen Wohnung und Pflege oder Betreuung vertraglich zusammen?
Dann gilt das Gesetz über Heimverträge mit seinen Schutzregeln, auch wenn es zwei Verträge sind.
Dann gilt für die Wohnung das Mietrecht. Den Pflegevertrag kündigen Sie getrennt nach seinen eigenen Regeln.
Wie Sie im Betreuten Wohnen kündigen
Gilt das Mietrecht, kündigen Sie die Wohnung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats. Ist der Betreuungsvertrag an den Mietvertrag gekoppelt, endet er meist mit ihm. Was genau gilt, steht in Ihrem Vertrag.
Gilt das Gesetz über Heimverträge, ist die Frist kürzer. Dann kündigen Sie bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende desselben Monats. Sind Wohnung und Betreuung gekoppelt, kündigen Sie beide Verträge zusammen.
Ziehen Sie ins Pflegeheim, gibt es im Mietrecht keine kürzere Frist. Fragen Sie den Anbieter nach einem früheren Ende im Einvernehmen. Was beim Umzug ins Heim noch zu regeln ist, erklärt der Ratgeber zum Einzug ins Pflegeheim.
Kaution und Preiserhöhung im Betreuten Wohnen
Gilt das Mietrecht, darf die Kaution höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen. Sie dürfen sie in drei Monatsraten zahlen. Gilt das Gesetz über Heimverträge, sind höchstens zwei Monatsentgelte erlaubt, bei gekoppelten Verträgen nur für den Teil der Wohnung.
Will der Anbieter die Pauschale erhöhen, richtet sich das nach Ihrem Vertrag. Gilt das Gesetz über Heimverträge, muss er die Erhöhung schriftlich begründen, und Sie zahlen frühestens 4 Wochen nach dem Brief mehr. Sie dürfen dann auch zum Tag der Erhöhung kündigen.
Was beim Tod im Betreuten Wohnen gilt
Gilt das Mietrecht, endet der Mietvertrag nicht von selbst. Lebte ein Ehe- oder Lebenspartner mit in der Wohnung, tritt er in den Vertrag ein und kann innerhalb eines Monats erklären, dass er nicht bleiben will. Sonst geht der Vertrag auf die Erben über. Sie können dann innerhalb eines Monats mit der normalen Frist kündigen.
Gilt das Gesetz über Heimverträge, endet der Vertrag mit dem Tod. Vereinbart sein kann nur, dass die Wohnung höchstens zwei Wochen länger gegen Bezahlung genutzt wird, etwa zum Räumen.
Häufige Fragen
Welche Verträge schließt man im Betreuten Wohnen?
Im Betreuten Wohnen schließen Sie meist einen Mietvertrag für die Wohnung und einen Vertrag über die Grundleistungen wie Notruf und Ansprechperson. Beide sind in der Regel gekoppelt. Für Pflege schließen Sie einen eigenen Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst.
Wie kündigt man eine Wohnung im Betreuten Wohnen?
Eine Wohnung im Betreuten Wohnen kündigen Sie im Mietrecht bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats. Gilt das Gesetz über Heimverträge, endet der Vertrag schon am Ende desselben Monats. Gekoppelte Verträge kündigen Sie zusammen.
Gilt das Heimgesetz auch für Betreutes Wohnen?
Das Gesetz über Heimverträge gilt für Betreutes Wohnen nur, wenn der Anbieter neben der Wohnung auch Pflege oder Betreuung leistet und die Verträge gekoppelt sind. Bietet er nur Notruf, Hilfe im Haushalt oder die Vermittlung von Pflege, gilt das Mietrecht.
Was passiert mit der Wohnung im Betreuten Wohnen nach dem Tod?
Gilt das Mietrecht, geht der Mietvertrag auf den Partner oder die Erben über, die innerhalb eines Monats mit normaler Frist kündigen können. Gilt das Gesetz über Heimverträge, endet der Vertrag mit dem Tod. Die Wohnung darf dann höchstens zwei Wochen länger genutzt werden.
